Dortmund – Es scheint, dass die Menschen in Deutschland das Coronavirus buchstäblich loswerden wollen. Denn trotz hoher Inzidenz läuft am Wochenende (2. April) das geltende Infektionsschutzgesetz aus und die meisten Corona-Regeln laufen aus. Inklusive Maskenpflicht. Supermärkte und Discounter können die Regel jedoch weiterhin mit Wohnrechten erweitern. Infektionsschutzgesetz (IfSG) Grundlage für Corona-Pandemie-Eindämmungsmaßnahmen Inkrafttreten der letzten Novelle Sonntag, 20. März 2022 Inhalte Grundlegende Schutzmaßnahmen, Hotspot-Verordnung, Maskenpflicht für Fluggäste und Langstrecke Gültig bis 23.09.2022

Ab 2. April gilt Maskenpflicht: Edeka, Aldi und Lidl können die Regel mit Aufenthaltstiteln verlängern

Die Entscheidung der Bundesregierung, fast alle Corona-Regeln am 2. April auslaufen zu lassen, ist vielfach kritisiert worden. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach schien mit dem Ende der Maßnahmen nicht ganz zufrieden. Der SPD-Politiker forderte Handelsketten auf, den Anspruch der Maske auf das Wohnrecht weiter aufrechtzuerhalten. Erste Supermärkte und Discounter, darunter Lidl, Kaufland, Edeka und Aldi, haben sich nun entschieden und angekündigt, Lauterbachs Appell nicht folgen zu wollen. Drinnen: Ab nächster Woche sind Aldi, Edeka und Co. sie müssen beim Einkaufen keine Maske mehr tragen*.

Aldi und Edeka verzichten nun auf die Maskenpflicht beim Einkaufen

Die Supermarktgruppe Edeka teilte der Deutschen Presse-Agentur (DPA) mit, die Maskenpflicht ab Montag (4. April) nicht mehr aufrechterhalten zu wollen. Den Kunden wird geraten, weiterhin freiwillig beim Einkaufen eine Maske zu tragen, aber der Supermarkt will die Hausordnung nicht durchsetzen. „Uns fehlen Kontrollmöglichkeiten“, sagte ein dpa-Sprecher. Die Regierung könne nicht damit rechnen, dass die Hausordnung weiterhin die Maskenpflicht vorschreibe und sich die Verantwortung auf die Supermärkte verlagere, sagte er. Denn: Die Regierung kommt der Maskenpflicht nur in Ausnahmefällen oder in speziellen Coronavirus-Hotspots nach. In allen anderen Fällen haben die Händler freie Hand und können selbst entscheiden, ob sie die Maskenpflicht beim Einkaufen weiterhin vorschreiben. Dafür gibt es jedoch keine allgemeine Rechtsgrundlage.

Ende der Masken-Nachfrage in Supermärkten und Discountern: Aldi macht eine klare Ansage

Nicht nur Edeka will auf die Maskenpflicht verzichten, auch Aldi hat sich dahingehend entschieden. Der Rabatt teilte Focus auch mit, die Maskenregel nicht aufrechterhalten zu wollen. Aldi behält sich wie Edeka vor, seinen Mitarbeitern und Kunden zu empfehlen, die Maske weiterhin zu tragen. Auch die Aldi-Pressestelle meldet: „Angesichts des Endes der Übergangsfrist am 2. April. Nun gilt es abzuwarten, wie die konkrete Ausgestaltung der Corona-Schutzverordnungen der Länder aussehen wird. Die darin enthaltenen Regelungen werden für uns entscheidend sein.“ Die Maskenpflicht fällt am 2. April. Auch viele Supermärkte und Discounter werden auf die Corona-Regel verzichten. © Sven Eckelkamp / Imago

Rewe, Aldi, Lidl und Edeka beschließen eine Maskenpflicht beim Einkaufen

Damit wird die Maskenregel im Supermarkt nur noch in den Corona-Hotspots eingehalten, während in allen anderen Filialen Kunden beim Einkaufen keinen Mundschutz mehr tragen müssen. Auch Lidl und Kaufland teilten echo24* mit, dass sie die Maskenpflicht nicht in allen Gebieten mit Wohnrecht durchsetzen würden. Man hält sich an die Satzung und die von ihr geforderten Maßnahmen. Das bedeutet vereinfacht gesagt auch, dass die Maskenpflicht ab Samstag (2. April) beim Einkaufen bei Lidl und Kaufland entfällt. Auch Rewe will es in Sachen Maskenregel nicht alleine schaffen. Auch der Kölner Supermarkt orientiert sich an gesetzlichen Vorgaben und will in seinen Filialen – mit Ausnahme von Geschäften in diesen Corona-Hotspots – keine Wohnungsschutzmaske auferlegen. * Echo24 ist wie RUHR24 Teil des Verlagsnetzwerks IPPEN.MEDIA Wann gilt ein Gebiet als Hotspot? Nach der neuesten Fassung des Infektionsschutzgesetzes kann der Landtag ein bestimmtes Gebiet zum Hotspot erklären, wenn aufgrund besonders vieler Neuinfektionen die Gefahr einer Überfüllung von Krankenhäusern besteht. Es gibt jedoch keine gesetzlichen Kriterien dafür, wann Krankenhäuser überfüllt sind. Die Bundesländer müssen dies mit eigenen Argumenten begründen. Wird ein Bereich als Hotspot ausgewiesen, dann werden bestimmte Maßnahmen gegen das Coronavirus wieder aktiviert – zum Beispiel ist die Verwendung einer Maske in Innenräumen wieder verpflichtend.

        Rubrikenverzeichnis: © Michael Gstettenbauer / Imago