12. April 2022, 17:35 Uhr

Kürzlich wurde er zum Geschäftsführer der deutschen Tochtergesellschaft Gazprom ernannt. Dazu war noch das Außenwirtschaftsrecht erforderlich. Auch diese Möglichkeit will Bundesfinanzminister Habeck im Energiesicherheitsgesetz festigen und auch die Mittel der Enteignung klarer machen. Bundesfinanzminister Robert Habeck verstärkt die Vorbereitungen für den Fall einer schweren Energiekrise in Deutschland. Eine geplante Novelle des EnergieSiG sieht vor, dass Unternehmen, die kritische Energieinfrastruktur betreiben, im Krisenfall unter Verwalterführung gestellt werden können. Im Extremfall ist auch eine Enteignung möglich. Das Gesetz sah dies bereits vor, aber die Möglichkeit sollte nun deutlicher gemacht werden. Damit ist die Novelle in die Ressortkoordinierung der Bundesregierung eingeflossen. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Ministeriumskreisen erfuhr, ging es um die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und die Gewährleistung einer schnellen Handlungsfähigkeit im Krisenfall. Deshalb plant das Ministerium unter Führung des Grünen-Politikers eine Novellierung des Energiesicherungsgesetzes von 1975. Das Gesetz war damals eine Reaktion auf die Ölkrise und soll nun an die aktuelle Krise angepasst werden. Es ermächtigt die Regierung, im Falle einer unmittelbar drohenden Gefahr oder Unterbrechung der Energieversorgung durch gesetzliche Regelungen die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen – um sicherzustellen, dass der lebenswichtige Energiebedarf gedeckt wird.

Vertrauenswürdige deutsche Tochtergesellschaft von Gazprom

Neu ist, dass Unternehmen, die kritische Energieinfrastrukturen wie Gas und Strom verwalten, bei Bedarf unter Vormundschaft gestellt werden können sollen. Voraussetzung sollte sein, dass sie ihre Aufgaben nicht mehr ausreichend erfüllen und die Gefahr besteht, dass die Versorgungssicherheit untergraben wird. Das Finanzministerium hat den Bundesnetzdienst kürzlich zum außenwirtschaftsrechtlichen Geschäftsführer der deutschen Tochtergesellschaft des russischen Staatskonzerns Gazprom ernannt. Die Bundesregierung kann daher eingreifen, wenn deutsche Unternehmen von Unternehmen außerhalb der EU übernommen werden. Habeck begründete die Bestellung der Bundesregierung zum Vorstand von Gazprom Germania mit unklaren Rechtsverhältnissen und einem Verstoß gegen die Bezugsvorschriften. Mit dem Energiesicherungsgesetz soll eine neue gesetzliche Grundlage für die Treuhandverwaltung geschaffen werden, die von den spezifischen Anforderungen des Außenwirtschaftsrechts unabhängig ist.

Enteignung – die “letzte Quote”

Als „ultima ratio“ sieht die Novelle des Energiesicherungsgesetzes auch die Enteignung der Unternehmensanteile unter klar definierten und engen Bedingungen vor – sofern nicht anders die lebensnotwendige Energieversorgung im Infrastrukturbereich gesichert werden kann. Problematisch ist aus Sicht des Finanzministeriums, dass die Raffinerie in Schwedt (Brandenburg) fast vollständig vom russischen Staatskonzern Rosneft übernommen wird. Das Ministerium prüft derzeit. Habeck hatte gesagt, es werde mit Hochdruck daran gearbeitet, die Abhängigkeit von “russischem Einfluss in der Infrastruktur” zu überwinden. Kurz vor Beginn der russischen Invasion in der Ukraine hat das Bundeskartellamt den Erwerb großer Anteile an der PCK-Raffinerie in Schwedt durch den russischen Staatskonzern Rosneft freigegeben.