Damit ist es ab Dienstag verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Der Mindestabstand zum Wald beträgt dabei gemäss Mitteilung 50 Meter. Das gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für selbst mitgebrachte Holz- und Kohle-Grills. Auch das Wegwerfen brennender Zigaretten, anderer Raucherwaren oder Streichhölzer ist untersagt. Bei starkem Wind ist es wegen des Funkenflugs verboten, im Freien Feuer zu machen. Zudem ist das Steigenlassen von Himmelslaternen generell verboten. Hinsichtlich des Nationalfeiertags mahnen der Kantonale Führungsstab von Baselland sowie das Amt für Wald von Basel-Stadt auch im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen.