87 Seiten umfasst das Dokument „Bewertung der Auswirkungen auf den Datenschutz“ des Elektronischen Gesundheitsregisters ELGA, das die Fragen zur „Datenverarbeitung im Rahmen der Impfpflicht im zentralen Impfregister“ und der Impfpflicht zumindest untersucht in der geplanten Form, bis zum Grab konnte er tragen. Laut “Today” wurde das Dokument bereits an die Regierung geschickt. Der Inhalt hat es in sich: ELGA hält die Impfpflicht auf vielen Ebenen für nicht praktikabel, unverhältnismäßig, unangemessen und datenschutzrechtlich bedenklich. Stimmt die Datenschutzbehörde zu, ist die Impfpflicht wohl historisch. Es wird berichtet, dass das Gesetz zur Impfpflicht für COVID-19 ELGA für die “personenbezogene Bearbeitung von Ausnahmen von der allgemeinen Impfpflicht von COVID-19 im zentralen Impfregister” und “die Übermittlung von Impfdaten und Ausnahmen an die Minister für die Verhängung von Strafen gegen Nichtgeimpfte“ werde getan. Die Verarbeitung der an ELGA übermittelten Daten sei eine notwendige Voraussetzung „für die Umsetzung der Impfpflicht gegen COVID-19 und setze diese daher logischerweise voraus“, fährt er fort. „Es liegt keine Eignung vor, da aufgrund der Impfpflicht nur ein unerheblicher Prozentsatz der Nichtgeimpften geimpft wird“ Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Datenbearbeitung hat ELGA deshalb die Verhältnismässigkeit der Impfpflicht berücksichtigt – und das Urteil fällt verheerend aus. „Maßnahmen – wie die COVID-19-Impfpflicht – können nur dann verhältnismäßig sein, wenn sie unter anderem angemessen und erforderlich sind. Beide Kriterien sind derzeit nicht erfüllt“, heißt es in der Zusammenfassung. Eine Eignung bestehe nicht, “weil nur ein unerheblicher Prozentsatz der Nichtgeimpften aufgrund der Impfpflicht geimpft wird”. Die Notwendigkeit wiederum besteht aus verschiedenen Gründen nicht. Wir können nicht mit Sicherheit davon ausgehen, dass die normale Kapazität von Betten in Krankenhäusern überlastet wird, wenn sich die Mikron-Variante durchsetzt, kann eine Überlastung der Kapazität von Intensivbetten in Krankenhäusern ausgeschlossen werden, da liegt bereits eine Immunitätsrate von über 90 Prozent vor Österreich und werde nur die medizinische Sicherheit beleuchten, „aber die soziale Dimension einer generellen Impfpflicht ignorieren“. Zudem seien „noch nicht alle milderen Maßnahmen ausgeschöpft“, so ELGA. „Die mit Sanktionen belegte Impfstrafe gegen COVID-19 steht daher nicht in angemessenem Verhältnis zu den Umständen, weshalb – als weitere Konsequenz – auch die Ausarbeitung der Impfpflicht gegen COVID-19 nicht hinnehmbar ist.“ Brisant: Die COVID-19-Impfpflicht soll auch mit “erheblichen Risiken” verbunden sein, etwa mit der Polarisierung der Gesellschaft, der Überlastung der öffentlichen Verwaltung, der hohen Wahrscheinlichkeit arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen, dem allgemeinen Vertrauensverlust in Maßnahmen der öffentlichen Gesundheit oder nicht reversibler Vertrauensverlust in ELGA für die Verhängung von Sanktionen auf der Grundlage von Gesundheitsdaten”. Fazit: „Die mit Sanktionen belegte Impfstrafe gegen COVID-19 steht daher in keinem angemessenen Verhältnis zu den Umständen, so dass – als weitere Konsequenz – auch die Ausarbeitung zur Umsetzung der Impfpflicht gegen COVID-19 nicht hinnehmbar ist.“ Zusammenfassend wird ELGA “keine positive Bewertung der Auswirkungen auf den Datenschutz vornehmen”, da die Datenschutz-Grundverordnung konsultiert werde. Wenn jedoch keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden, ist die technische Vorbereitung der Systeme erlaubt, falls die Impfpflicht gegen COVID-19 später erlaubt wird“, so ELGA. Sollte die Verarbeitung der Daten jedoch trotz der Unzulässigkeit erfolgen, könnten „im schlimmsten Fall Schäden in Milliardenhöhe gegen die ELGA GmbH geltend gemacht werden“. Nav-Account rfi Zeit08.04.2022, 22:27 | Akt: 08.04.2022, 22:27