Stand: 08.04.2022 02:09 Uhr                 

„Das Berliner Team freut sich“, schrieb der Senatskanzler von Giffey kurz nach Mitternacht auf Twitter. Bei der Versorgung ukrainischer Flüchtlinge konnten sich die Länder vielerorts durchsetzen. Von Kirsten Girschick, ARD-Hauptstadtstudio

Es war eine lange Nacht im Kanzleramt – und im per Videokonferenz zugeschalteten Staatskanzleramt. Am Ende brauchte es jedoch viele Unterbrechungen in der Sitzung, um eine Einigung zu erzielen. Logo BR Kirsten Girschick ARD-Hauptstadtstudio @Girschick Im Wesentlichen hatten die Länder auf einer aus ihrer Sicht fairen Kostenbeteiligung für ukrainische Flüchtlinge bestanden. Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey, hatte gefordert, dass die Kosten wie schon 2015 vollständig vom Bund getragen werden.

Der Bund übernimmt nicht alle Kosten

Ein Knackpunkt: Normalerweise hätten Flüchtlinge Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie sollen aber von den Ländern und Kommunen getragen werden. Viele Bundesländer wollten dies vermeiden und forderten Geflüchtete aus der Ukraine auf, die etwas höheren Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 (SGB), umgangssprachlich Hartz 4, zu beziehen.

Das soll jetzt passieren, auch der Bund wird Länder und Kommunen mit zwei Milliarden Euro unterstützen – für die bisher angefallenen Kosten, für Kinderbetreuung, Schule und Gesundheit. Die Bundesländer konnten den Bund nicht dazu bewegen, 100 Prozent der Lebenshaltungskosten zu übernehmen.

Justus Kliss, ARD Berlin, fordert Bund und Länder auf, die Kosten für die Aufnahme von Flüchtlingen zu tragen

Nachtmagazin 00:20 Uhr, 8. April 2022

„Aus der Vergangenheit gelernt“

Giffey ist begeistert von den Lektionen, die er in der Vergangenheit mit ukrainischen Flüchtlingen gelernt hat. Sie erhalten von Anfang an die Möglichkeit zur Teilhabe an Integrationsmaßnahmen und am Arbeitsmarkt.

Auf die Kritik, dass dadurch die Verteilung in verschiedenen Bundesländern und ländlichen Gebieten erschwert werde, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz, dass auch beim Bezug von Hartz-4-Leistungen eine Bleibepflicht bestehen könne. Die Verteilung innerhalb Europas wird nicht durch die in Deutschland relativ hohen Sozialabgaben behindert.

Uns geht es besser, wir arbeiten Hand in Hand für die Flüchtlinge – das war die Botschaft, die er mit diesen Entscheidungen an die Ampel senden wollte. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst widerlegte diese Aussage von Bundeskanzler Scholz ganz dezent: „Natürlich könnten sich einige Länder noch größere finanzielle Unterstützung vorstellen.“

Bedenken, dass die Gewährung von SGB2-Leistungen für alle ukrainischen Flüchtlinge „Flüchtlinge erster und zweiter Klasse“ schaffen würde, wies Giffey übrigens zurück. Ukrainer würden den gleichen Status wie anerkannte Asylbewerber erhalten – und auch Hartz4-Leistungen erhalten. Viele Flüchtlinge aus anderen Ländern werden jedoch seit Jahren als Asylbewerber anerkannt – oder gar nicht.

Bund und Länder einigen sich auf Kostenbeteiligung für Flüchtlinge

Oliver Neuroth, ARD Berlin, 08.04.2022 00:29 Uhr