Ob die Quarantäne endet, ist nach Angaben des Büros von Ressortleiter Johannes Rauch (Grüne) noch nicht entschieden. Einen genauen Zeitplan für die Entscheidung gibt es noch nicht. ORF.at/Peter Pfeiffer Das Gesundheitsministerium arbeite an “mehreren Optionen”, versucht Rauch zu beruhigen

Rauch: „Noch ist nichts fix“

Rauch selbst schrieb auf dem Kurznachrichtendienst Twitter: „Die Krux der Sache ist vorab ‚aufgedeckt‘ worden: Es ist noch nichts fixiert. Wir arbeiten an verschiedenen Optionen. Ja, seit 1.7. Ermächtigung der Verordnung zu d. Das Ersetzen der Abgeschiedenheit durch Verkehrsbeschränkungen, wenn dies erforderlich ist, ist eine bekannte Tatsache. Dazu haben wir auch einen Verordnungsentwurf ausgearbeitet.” Die Maßnahme werde derzeit „fachlich geprüft“ und anschließend mit den Bundesländern abgestimmt. Es ist klar, dass niemand, der krank ist, zur Arbeit gehen sollte. Klar ist auch, dass Covid-19 eine meldepflichtige Krankheit bleibt. Die Crux der Sache, die vorab “verraten” wurde: Noch ist nichts fixiert. Wir arbeiten an mehreren Optionen. Ja, seit 1.7. Ermächtigung der Verordnung zu d. Das Ersetzen der Abgeschiedenheit durch Verkehrsbeschränkungen, wenn dies erforderlich ist, ist eine bekannte Tatsache. Dazu haben wir einen Verordnungsentwurf ausgearbeitet – Johannes Rauch (@johannes_rauch) 21. Juli 2022

Maskenpflicht im Innenbereich

Laut Verordnungstext muss die Maske in Innenräumen jederzeit außerhalb des eigenen Wohnraums getragen werden, wenn ein Kontakt mit anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Dies wird zu Hause empfohlen. In jedem Fall muss es bei Begegnungen mit anderen Menschen getragen werden, sei es in privaten Meetings, Freizeiteinrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Autos. Im Freien kann es unten bleiben, sodass ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden kann. Es sollte jedoch auf stark befahrenen Straßen und Parks getragen werden.

Kein Einlass für Infizierte

Neben der Maske soll es auch ein Betretungsverbot für Infizierte geben. Diese sind hauptsächlich für besonders gefährdete Umgebungen (Gesundheitseinrichtungen, Kindergärten, Grundschulen) gedacht. Kann die Maske aus medizinischen Gründen nicht getragen werden (z. Infizierte und nicht infizierte Personen sollten sowohl am Arbeitsplatz als auch beispielsweise in Pflegeheimen räumlich getrennt werden. Auch positiv auf das Coronavirus getestete Personen sollen von positiv getesteten Mitarbeitern betreut werden. Bewegungseinschränkungen gelten, sobald ein positiver Test vorliegt, der auch ein Antigentest sein kann. Wird dieser durch einen negativen PCR-Test verfälscht, gelten die Beschränkungen als aufgehoben. Die Dauer orientiert sich an der aktuellen Quarantäne – zehn Tage, aber nach fünf Tagen kann man sich testen. Laut Entwurf sollen die neuen Regelungen im August in Kraft treten.

Scharfe Kritik aus Wien

Kritik gab es in der Debatte aus Wien, das die Aufhebung der Quarantäne schlicht ablehnte. Der Gesundheitsminister kündigte kürzlich an, dass es einer Abstimmung mit den Bundesländern bedürfe, bevor über das weitere Vorgehen entschieden werde. Dies sei noch nicht erfolgt, sagte er am Donnerstag auf Anfrage der APA gegenüber dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Beim Rathaus vermutet man nun, dass die Gebühr vorerst auf Eis gelegt wurde. Es wird davon ausgegangen, dass es in der Bundesregierung eine Überprüfung gegeben hat und dass sie erkannt haben, dass eine so große Änderung im Umgang mit der Pandemie keine gute Idee ist, sagte ein Sprecher.