Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Am Mittwoch warfen die Brüsseler Behörden Deutschland vor, die EU-Vorgaben zu Barrierefreiheitsregeln für Menschen mit Behinderungen nicht bis zum 28. Juni in nationales Recht umgesetzt zu haben. Daher wurde das sogenannte Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Forderungen der Europäischen Kommission zu reagieren. Reagiert sie im Verfahren nicht auf die Bedenken, droht ihr am Ende eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Überall in der EU sollten die gleichen Regeln gelten
Ziel der Umsetzung des EU-Rechts in nationales Recht ist es, dass in allen EU-Ländern die gleichen Barrierefreiheitsregeln gelten: Bis Mitte 2025 sollen alle Mitgliedsstaaten laut EU-Kommission einheitliche Anforderungen erfüllen, beispielsweise in Bezug auf öffentliche Verkehrsmittel oder Online-Transaktionen . Dies sei „Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft“. Deutschland ist mit seinem Versäumnis nicht allein. Die EU-Kommission leitete Verfahren gegen weitere 23 Länder ein.