20.07.2022, 09:29 Uhr  (Aktualisiert)

Bis Mitte Januar 2033 müssen 43 Millionen alte deutsche Führerscheine in neue Führerscheine mit EU-Karte umgewandelt werden – das klingt, als wäre noch viel Zeit. Doch die ersten Geburtsjahrgänge müssen sich beeilen – für sie läuft die Frist ab. Wer den Wechsel verloren hat, muss eine Mahngebühr entrichten. Am Dienstag läuft die erste Frist für den obligatorischen Umtausch alter Führerscheine ab. Dies gilt insbesondere für alle zwischen 1953 und 1958 geborenen Fahrer mit alten Papierführerscheinen, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Diese müssen zunächst durch eine EU-Führerscheinkarte ersetzt werden. Wer den Umtausch nicht rechtzeitig vorgenommen hat und kontrolliert wurde, muss mit einer Verwarnung rechnen. „Ab dem 20. Juli kann die Polizei in diesen Fällen ein Bußgeld verhängen, wenn man mit abgelaufener Fahrerlaubnis Auto fährt“, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Bayern-Landesvorsitzender Joachim Herrmann von der CSU. Laut Bußgeldkatalog liegt der Regelsatz bei zehn Euro. Herrmann rät daher allen betroffenen Führerscheininhabern, schnellstmöglich einen neuen EU-Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen.

Umtausch von Führerscheinen in einem gestaffelten Verfahren

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten deutschen Führerscheine müssen schrittweise in einen neuen Führerschein mit EU-Karte umgetauscht werden. Bis zum 19. Januar 2033 wären das bundesweit rund 43 Millionen Führerscheine. Grund sind EU-Vorgaben: Führerscheine sollen künftig EU-weit einheitlich und gefälscht sein, außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch vorzubeugen. Die erste Frist war aufgrund der Belastungen durch die Coronavirus-Pandemie bereits verlängert worden – von Januar bis 19. Juli. Für nachfolgende Geburtsjahrgänge, also von 1959 bis 1964, gilt eine Frist bis zum 19. Januar 2023. Die zwischen 1965 und 1970 Geborenen müssen ihren alten Führerschein bis zum 19. Januar 2024 umtauschen. Dann folgen mit der Zeit neue Geburtsjahrgänge. Spätester Stichtag ist der 19. Januar 2033. Dieses Datum gilt für Autofahrer, die vor 1953 geboren sind – sowie Führerscheine, die zwischen 2012 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden des Transportwesens wird die alte Fahrerlaubnis nach Ablauf der jeweiligen Fristen ungültig. Der Führerschein selbst bleibt jedoch unverändert. Es sind keine zusätzlichen regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen oder neue Tests erforderlich. (Dieser Artikel wurde erstmals am Montag, den 18. Juli 2022 veröffentlicht.)