Finanzminister Habeck drängt auf Vorbereitungen für den Fall einer Energiekrise: Energieunternehmen in kritischer Infrastruktur werden unter Vormundschaft gestellt und als letztes Mittel enteignet.

Bundesfinanzminister Robert Habeck verstärkt die Vorbereitungen für den Fall einer schweren Energiekrise in Deutschland. Eine geplante Novelle des EnergieSiG sieht vor, dass Unternehmen, die kritische Energieinfrastruktur betreiben, im Krisenfall unter Verwalterführung gestellt werden können. Zuerst hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe darüber berichtet. Daher wurde bereits mit der Abstimmung des Normteils begonnen.

Die Bestellung muss zeitlich begrenzt gültig sein

Die Treuhandverwaltung könnte vom Finanzministerium angeordnet werden, „wenn die konkrete Gefahr besteht, dass das Unternehmen ohne eine institutionalisierte Verwaltung seine Aufgaben im Dienste der Allgemeinheit im Energiebereich nicht erfüllen kann und die Versorgungssicherheit gefährdet ist Ist kompromittiert.” Das Ministerium kann eine solche Anordnung für sechs Monate erlassen und um weitere sechs Monate verlängern.

Im Extremfall ist eine Enteignung möglich, aber das Gesetz sieht dies bereits vor. Allerdings sei diese Option die „ultima ratio“, berichten die Zeitungen aus der Begründung des Gesetzentwurfs. „In Fällen, in denen eine Verwahrung oder andere mildere Mittel wie ein alternativer Markt nicht als angemessen erachtet werden, kann die Enteignung auch sofort erfolgen“, sagte er.

Die Bundesregierung soll auch eine digitale Plattform zur Umsetzung von Krisenmaßnahmen, für die die Gassicherheitsverordnung geändert werden soll, einrichten und nutzen können. Die größten Industrieunternehmen und Gashändler müssen es für den Gasbereich abonnieren und verschiedene Daten speichern. Im Ernstfall soll anhand ihrer Daten entschieden werden, wo Gas eingespart werden kann und wo Abschaltungen erfolgen sollen.

Energiesparmaßnahmen

Das Energiesicherheitsgesetz stammt aus dem Jahr 1975 und war damals eine Reaktion auf die Ölkrise. Es ermöglicht der Exekutive, durch Gesetze einzugreifen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dazu gehören auch Maßnahmen wie autofreie Sonntage oder Tempolimits. Diese Möglichkeiten enthält das Gesetz noch. Die FDP ist vor allem gegen ein Tempolimit auf Autobahnen.