Der Gegenausschuss zum Kinogesetz hat Einspruch gegen die Abstimmung eingelegt. Die Abstimmung findet laut Bundeskanzleramt aber am 15. Mai statt.

Der Redaktion von SRF «Arena» ist ein Fehler im Stimmzettel aufgefallen. SRF-Koordinator Mario Grossniklaus konfrontierte Kulturminister Alain Berset am vergangenen Freitag mit der falschen Grafik auf Seite 13. SRF

Gegen den Filmgesetzantrag haben Gegner Beschwerde eingelegt. Sie werfen dem Bundesrat vor, irreführende Wahlunterlagen veröffentlicht zu haben. Laut Staatsrechtsprofessor Felix Uhlmann könnte das Bundesgericht das Ergebnis theoretisch für ungültig erklären.

Der Ausschuss „Kinogesetz Nr.“ bestätigte am Montag in 20 Minuten, dass gegen das Kinogesetz Klage erhoben wird. Der Grund: Die Übersichtskarte auf Seite 13 des Stimmzettels sei äußerst irreführend, sagen Gegner des Filmgesetzes. „Wir fordern den Bundesrat auf, auf diesen eklatanten Fehler hinzuweisen und die Stimmberechtigten über die wahren Fakten aufzuklären“, sagte Matthias Müller, Präsident der Jungfreisinnigen Schweiz und der Filmrechtskommission Nr. Die Redaktion der SRF «Arena» traf Carver. Am Freitagabend warf „Arena“-Koordinator Mario Grossniklaus Kulturminister Alain Berset vor, die Öffentlichkeit mit der Übersichtskarte falsch zu informieren. Die Karte auf dem Stimmzettel zeigt, welche Länder in Europa bereits eine «Investitions- oder Steuerpflicht für Flow Services» haben, über die die Schweiz am 15. Mai abstimmen wird. Nach Ansicht des Ausschusses „Nein zum Kinogesetz“ entspricht diese Übersichtskarte jedoch nicht der Wahrheit. „Außer Frankreich, Italien und Spanien gibt es in allen anderen europäischen Ländern keine oder eine deutlich niedrigere Filmsteuer. „Die Grafik auf dem Stimmzettel zeigt das Gegenteil“, sagte Müller. Dieser Umstand kann dazu beitragen, dass das Ergebnis der Abstimmung beeinflusst wird.

Die Abstimmung findet statt

Beschwerdeführer Matthias Müller reichte Beschwerde bei den verschiedenen Kantonsregierungen ein. Allerdings, sagt Felix Uhlmann, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, entscheiden Regierungen in der Regel nicht über Angelegenheiten, die die ganze Schweiz betreffen. “Damit entscheidet der Bundesgerichtshof über die Berufung.” Aber bedeutet das, dass wir das Filmgesetz am 15. Mai nicht verabschieden können? „Das ist sehr unwahrscheinlich“, sagt Uhlmann. Obwohl das Bundesgericht grundsätzlich befugt ist, die Abstimmung vom 15. Mai über das Filmgesetz aufzuheben, sieht die Realität anders aus. Der Grund ist einfach: Die Zeit bis zur Abstimmung reicht mit ziemlicher Sicherheit nicht für eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Erst nach dem Abstimmungsergebnis prüft das Bundesgericht die Beschwerde und entscheidet darüber. Das Bundeskanzleramt bestätigte auf Anfrage, dass die Abstimmung entsprechend stattfinden werde. Das Bundeskanzleramt äußert sich jedoch nicht zu Einzelbeschwerden. Gegen die Abstimmung fordern die Gegner des Kinogesetzes, dass die Abstimmung im Falle der Verabschiedung des Kinogesetzes als ungültig gilt, wenn der Bundesrat die Öffentlichkeit vor dem Abstimmungstermin nicht ausreichend über falsche Angaben informiert oder gar eine Neufassung zusendet. „Die Abstimmung könnte theoretisch von einem Bundesgericht für ungültig erklärt werden“, sagt Felix Uhlmann, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht.

Es gab bereits ein ungültiges Abstimmungsergebnis

Eine Abstimmung wurde in der Vergangenheit annulliert. 2019 hat das Bundesgericht das Ergebnis der Abstimmung über die CVP-Initiative zur Ehestrafe aufgehoben. Grund der Stornierung: Unzureichende Informationen. Vor der Abstimmung Ende Februar 2016 argumentierte der Bundesrat, dass 80’000 Ehepaare gegenüber unverheirateten Paaren steuerlich benachteiligt seien und von der Abschaffung der Ehestrafe profitieren würden. Die damalige bundesrätliche Schätzung basierte auf Daten aus dem Jahr 2001. Tatsächlich waren aber 450’000 Paare von der Ehestrafe betroffen. Dies wurde nach der Abstimmung bekannt. Flow-Dienste wie Netflix und Disney+ generieren in der Schweiz einen Jahresumsatz von über 300 Millionen Franken. Entsprechend viele Nutzer haben Streaming-Dienste. Netflix hat 2,8 Millionen Nutzer, Disney+ etwa 650.000 Nutzer. Die meisten ihrer Angebote umfassen außereuropäische Produktionen. Befürworter ihres Falls haben daran gearbeitet, die tatsächliche Abschrift dieser Aussage online verfügbar zu machen. Sie fordern eine Quote für europäische Produktionen und die Unterstützung der Schweizer Filmszene durch ausländische Streaming-Dienste. Zudem gelten für Streaming-Dienste unterschiedliche Pflichten, je nachdem, ob es sich um Schweizer oder internationale Anbieter handelt. Das muss sich ändern.
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