Aluminium verhindert das Brentford-Wunder! ÖFB-Fauen scheidet im Viertelfinale der EURO mit 0:2 gegen Deutschland aus. Nach einer kurzen Druckphase der Deutschen gewann Österreich das Spiel und spielte mit dem Rekord-Europameister ein Kopf-an-Kopf-Rennen. Nach einer Ecke köpft ÖFB-Verteidigerin Georgieva den Ball an den Pfosten (14.). Doch den ersten Treffer erzielten die Deutschen: Magul tippte nach 25 Minuten Bulls Flachflanke zur Führung für die DFB-Mannschaft ein. Deutschland hat nach dem ersten Tor mehr vom Spiel, doch Huth verfehlt kurz vor der Pause aus spitzem Winkel ÖFB-Keeper Zinsberger (42.). Die zweite Halbzeit beginnt mit einer Chance für die Deutschen, doch Gwyn setzt ihren Schuss an den Pfosten. Auch Alu verwehrte Dunst einen ÖFB-Schuss, als ihr Distanzschuss in der 52. Minute von der Latte abprallte.
Zinsbergers Fehler bringt Entscheidung
Fünf Minuten später trifft Puntigam auch den Pfosten für Österreich. Bull wiederum setzte den Ball für Deutschland an den Pfosten (78.). Deutschland erspielte sich weiter Vorteile, doch Bull verfehlte den Matchball allein vor dem Tor (81.). Doch dann kommt Deutschlands Kapitänin Pop in der 90. Minute auf die Schliche: Sie läuft auf ÖFB-Torwart Zinsberger zu und blockt ihre Freilassung direkt im ÖFB-Tor ab. So wird das Spiel bewertet. Die ÖFB-Frauen scheiden im Viertelfinale der EURO 2022 aus, Deutschland trifft im Halbfinale auf Frankreich oder die Niederlande. Textquelle: © LAOLA1.at Seitenanfang » Impressum: Nutzerkommentare geben nicht unbedingt die Meinung der LAOLA1-Redaktion wieder. LAOLA1 behält sich das Recht vor, Kommentare ohne Angabe von Gründen zu löschen, insbesondere wenn sie gegen straf- oder zivilrechtliche Normen verstoßen, gegen die guten Sitten verstoßen oder sonst gegen das Ansehen von LAOLA1 verstoßen. In diesem Zusammenhang verweisen wir insbesondere auf unsere Nutzungsbedingungen. In solchen Fällen kann der Nutzer keine Ansprüche geltend machen. Darüber hinaus behält sich die Sportradar Media Services GmbH die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und die Anzeige strafrechtlich relevanter Tatsachen vor.