Für den Schaden wurden zwei ehemalige Mitarbeiter der Wolfsberger Stadtwerke im Alter von 46 bzw. 47 Jahren und der 58-jährige Geschäftsführer des ausführenden Unternehmens verantwortlich gemacht. Begonnen hat alles mit dem Austausch einer Wasserleitung für 300.000 Euro, am Ende waren es 1,4 Millionen.

Nachfolgender Befehl und Weiterleitung

Bei den Bauarbeiten an der Wasserleitung habe sich nach Angaben der Beklagten herausgestellt, dass auch die Kanalisation dringend saniert werden müsse und eine unmittelbare Gefahr bestehe. Die Firma, die an der Wasserleitung arbeitete, bekam den nächsten Auftrag. Einer der Vorwürfe gegen den Erst- und Zweitbeklagten war, dass ihnen dadurch die Beantragung staatlicher Fördermittel unmöglich gemacht worden sei, was großen Schaden angerichtet habe. Allerdings sagte ein Staatsbeamter am zweiten Verhandlungstag aus, dass dies bei einer späteren Anordnung bis zu zwei Jahre nach Abschluss der Arbeiten sehr wahrscheinlich sei. Das Projekt wurde von einem Tiefbaubüro durchgeführt. Beamte sagten ihm am Freitag, er habe alles richtig gemacht. Er warnte den Stadtwerke-Mitarbeiter auch davor, dass eine Finanzierung für den nächsten Auftrag nicht möglich sei. Er erklärte, dass die Information, dass das Kanalnetz dringend saniert werden müsse, von der Erstbeklagten stamme. Der Richter fragte ihn dann, warum er dem Angeklagten schriftlich mitgeteilt habe, dass der Kanal repariert werden müsse, dies ergebe keinen Sinn.

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Eine Randnotiz: Nach der Freilassung des Erstangeklagten bewarb sich der Zeuge um seine Stelle beim Energieversorger. Er wurde auch Erster, Medienberichten zufolge soll der Wettkampf nach seinem Geschmack verlaufen sein. Nur der Rat des Gemeindedienstes hinderte ihn schließlich daran, die Stelle zu bekommen. Die Angeklagten wiesen in ihren Ausführungen alle Vorwürfe zurück, sie hätten nach ihrem Wissen und Gewissen gehandelt. Die beiden ehemaligen Stadtwerke-Mitarbeiter sprachen von Intrigen. “Sie wollten uns loswerden.” Der Freispruch ist nicht rechtskräftig, Staatsanwalt Pirker äußerte sich nicht.