Enteignungen als letztes Mittel – Hubeck fördert Krisenvorbereitungen

Ab: 19:49 Uhr |  Lesezeit: 3 Minuten 

“Wir brauchen für den nächsten Winter mehr Lagertanks als für diesen Winter” Der Bundesrat hat die Pegelvorgaben für die Gasspeicher schliesslich gutgeheissen. “Niemand weiß, wie lange der Krieg dauern wird, niemand weiß, welche Fluchten Russland gewinnen wird”, sagte Finanzminister Robert Habeck (Grüne) vor dem Bundesratsplenum. Durch den russischen Offensivkrieg gegen die Ukraine droht Deutschland eine Energiekrise. Deshalb will die Bundesregierung das Gesetz zur Energiesicherheit ändern. Im Extremfall ist auch eine Enteignung möglich. Bundesfinanzminister Robert Habeck (Grüne) verstärkt die Vorbereitungen für den Fall einer schweren Energiekrise in Deutschland. Eine geplante Novelle des EnergieSiG sieht vor, dass Unternehmen, die kritische Energieinfrastruktur betreiben, im Krisenfall unter Verwalterführung gestellt werden können. Im Extremfall ist auch eine Enteignung möglich. Das Gesetz sah dies bereits vor, aber die Möglichkeit sollte nun deutlicher gemacht werden. Die Gesetzesänderung wurde am Dienstag in der Bundesregierung zur Abstimmung gestellt. Die Nachrichtenagenturen dpa und Reuters erfuhren aus Ministeriumskreisen, dass Versorgungssicherheit und schnelle Handlungsfähigkeit im Krisenfall gewährleistet werden sollen. Das Ministerium plant daher eine Novellierung des Energiesicherheitsgesetzes von 1975. Das Gesetz war seinerzeit eine Reaktion auf die Ölkrise und wird nun an die aktuelle Krise angepasst. Es ermächtigt die Regierung, bei drohender Gefahr oder Unterbrechung der Energieversorgung durch gesetzliche Regelungen die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Lesen Sie auch Voraussetzung für eine gegebenenfalls erforderliche Vormundschaft ist, dass diese ihre Aufgaben nicht mehr angemessen erfüllen – und die Versorgungssicherheit gefährdet ist. Das Finanzministerium hatte den Bundesnetzdienst kürzlich zum außenwirtschaftsrechtlichen Geschäftsführer der deutschen Tochtergesellschaft des russischen Staatskonzerns Gazprom ernannt. Die Bundesregierung kann daher eingreifen, wenn deutsche Unternehmen von Unternehmen außerhalb der EU übernommen werden.

Überwindung der Abhängigkeit von Russland

Habeck begründete die Bestellung der Bundesregierung zum Vorstand von Gazprom Germania mit unklaren Rechtsverhältnissen und einem Verstoß gegen die Bezugsvorschriften. Mit dem Energiesicherungsgesetz soll eine neue gesetzliche Grundlage für die Treuhandverwaltung geschaffen werden, die von den spezifischen Anforderungen des Außenwirtschaftsrechts unabhängig ist. Als „letztes Mittel“ sieht die Novelle des Energiesicherungsgesetzes auch die Enteignung der Unternehmensanteile unter klar definierten und engen Bedingungen vor – es sei denn, es gibt keine andere Möglichkeit, die Energieversorgung im lebenswichtigen Infrastrukturbereich zu sichern. Problematisch ist aus Sicht des Finanzministeriums, dass die Raffinerie in Schwedt (Brandenburg) fast vollständig vom russischen Staatskonzern Rosneft übernommen wird. Das Ministerium prüft derzeit. Habeck hatte gesagt, es werde mit Hochdruck daran gearbeitet, die Abhängigkeit von “russischem Einfluss in der Infrastruktur” zu überwinden. Lesen Sie auch Die Bundesregierung soll auch eine digitale Plattform zur Umsetzung von Krisenmaßnahmen, für die die Gassicherheitsverordnung geändert werden soll, einrichten und nutzen können. Die größten Industrieunternehmen und Gashändler müssen es für den Gasbereich abonnieren und verschiedene Daten speichern. Mit diesen Daten könnten im Krisenfall Reduktionsmöglichkeiten identifiziert und Stillstände digital umgesetzt werden. Ende März hat das Bundesfinanzministerium die Frühwarnstufe des Gasnotfallplans bekannt gegeben. Damit sollen die Vorsorgemaßnahmen gegen einen möglichen Auslieferungsstopp an Russland gestärkt werden – falls Präsident Wladimir Putin ihn verhängt. Auf der Alarmstufe würden Privathaushalte besonders geschützt, während Industriebetriebe stillgelegt werden könnten. Lesen Sie auch Die EU hat zugestimmt, die Einfuhr russischer Kohle mit einer Übergangsfrist von vier Monaten auszusetzen. Die Bundesregierung ist jedoch weiterhin dagegen, dass der Westen die russischen Gas- und Öllieferungen stoppt. Bei der Kohle ist Deutschland weiter gegangen, um unabhängiger von Russland zu werden. Vor allem im Falle eines Gasembargos hat die Bundesregierung vor schweren Schäden für die Wirtschaft gewarnt. In einem Lagebericht des Bundeskriminalamts vom Dienstag hieß es, die Gasversorgung Deutschlands sei stabil und die Gasversorgung nicht beeinträchtigt. Das Energiesicherheitsgesetz hat es der Bundesregierung bereits ermöglicht, im Krisenfall Energiesparmaßnahmen zu erlassen. Theoretisch könnte es autofreie Sonntage und ein vorübergehendes allgemeines Tempolimit festlegen. Die FDP ist vor allem gegen ein Tempolimit auf Autobahnen.