In einer neuen Einschätzung empfiehlt die Nationale Impfkommission (NIG) die vierte Impfung nur noch für Risikogruppen. Dies gilt für Menschen über 80 im Allgemeinen und für Menschen über 65 mit Vorerkrankungen. Sie sollten frühestens vier Monate, idealerweise sechs Monate nach dem dritten Biss, erneut geimpft werden, so die derzeitige Arbeit der Kommission. Allen anderen sollte man die Impfung jedoch nicht verweigern. Die Empfehlungen sind insofern wichtig, als sie nicht bindend sind, aber in der Regel von der Politik übernommen werden. Dadurch, dass die vierte Impfung für Personen unter 65 Jahren nicht ausdrücklich empfohlen wird, ist die Grundlage dafür geschaffen, dass der Gesundheitsminister die Gültigkeit des Grünen Passes auf mindestens ein Jahr verlängert. Zehntausende dieser Dokumente wären in den kommenden Monaten abgelaufen. Das NIG weist darauf hin, dass nach ersten Daten bei immungeschwächten Personen eine vierte Impfung nur vorübergehend und kurzfristig zu einer verbesserten Schutzwirkung gegen eine SARS-CoV-2-Infektion oder eine Covid-19-Erkrankung führt. Auf persönlichen Wunsch hin ist der Ausschuss jedoch der Meinung, dass eine dritte Auffrischimpfung frühestens 4 Monate, besser aber erst sechs Monate nach der Erstimpfung, also der dritten Impfung, gegeben werden darf. Wer sich impfen lassen will, soll „nicht ablehnen“. Mit einer generellen Empfehlung für eine vierte Impfung ist nach derzeitigem Kenntnisstand erst zu rechnen, bevor im Spätsommer/Herbst 2022 mit den nächsten Infektionswellen zu rechnen ist.
Untersuchen Sie es individuell
Immungeschwächte oder immunsupprimierte Personen stellen einen Sonderfall dar, bei dem beispielsweise infolge einer Chemotherapie oder Transplantation der Impfstoff keinen ausreichenden Schutz bietet. Laut NIG sollen sie altersunabhängig nach ihren individuellen Bedürfnissen betreut werden. Hier kann der prophylaktische Einsatz von monoklonalen Antikörpern erwogen werden. Auch die NIG richtet sich mit ihren Empfehlungen an europäische Gremien. Die Europäische Arzneimittelagentur und die EU-Gesundheitsbehörde ECDC haben Mitte vergangener Woche keine vierte Impfung für alle empfohlen. Es kann jedoch Personen über 80 Jahren verabreicht werden. Privatärzte haben derweil die Elga GmbH, das Unternehmen für die Verwaltung von Online-Patientenakten, über datenschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich der Impfpflicht informiert. Diese hält die Maßnahme für nicht durchführbar und bedarf einer Prüfung durch die Datenschutzbehörde. Die Sorgen seien jedenfalls ernst zu nehmen, sagte Johannes Steinhart, Präsident der Bundeskurie niedergelassener Ärzte, am Dienstag in einer Sendung. (WAS)