Gerhard Wüest, Chef Streitschlichter AdvoFin, spricht im «Kurier» von einem «Etappensieg». Damit endet das ORF-GIS-Programm und insbesondere der Teil, der als Mehrwertsteuer von zehn Prozent erscheint. Laut dem Bericht soll dieser Abschnitt nach Ansicht von AdvoFin rechtswidrig sein. Hintergrund: Die Umsatzsteuer soll laut Studiensponsor nicht durch eine Gebühr verrechnet werden. Das Standardverfahren dazu hat vor etwa drei Jahren begonnen und läuft nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

100 Euro zurück für jeden GIS-Zahler?

Laut AdvoFin ist laut EU-Mehrwertsteuerrichtlinie eine gebührenpflichtige Mehrwertsteuerverrechnung grundsätzlich nicht zulässig. Darüber muss nun der EuGH entscheiden, dann kommt es zu einer Entscheidung des heimischen Verwaltungsgerichtshofs. Etwa 34.000 Österreicher sollen laut “Kurier” in rund 100 Gruppenklagen verwickelt sein, bei denen um die 100 Euro pro Kopf gehandelt werden. Gilt das auch für die 3,3 Millionen GIS-Zahler, kommt am Ende eine Summe von 330 Millionen Euro heraus – 100 Euro kann dann jeder zurückfordern. Wüest geht sogar noch weiter und spricht bei GIS von einer „Pflichtgebühr“, weil man GIS bezahlen muss, nur weil man einen Fernseher hat, aber keine ORF-Programme konsumiert. Für Sturm sorgt dem Bericht zufolge auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Tschechien: Dort wurde bereits 2016 festgestellt, dass die TV-Gebühr den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanziert und kein Zahlungsdienst ist – also keine Umsätze besteuert werden. In diesem Punkt gehen die Meinungen auseinander – laut „Kurier“ verweist das GIS auf eine in der EU-Richtlinie enthaltene Ausnahme.

GPS-Löschflut, bevor sie noch zunimmt

Der ORF kämpft mit einer mysteriösen Flut von GIS-Löschungen – allein im Jänner und Februar 2022 verabschiedeten sich Tausende Österreicher. Der ORF kündigte sogar an, eine Sondergruppe einzurichten. Außerdem wurden am 1. Februar die GIS-Gebühren erhöht. Es wurde beschlossen, die Rundfunkgebühr von 0,37 Euro auf 4,97 Euro netto und die Fernsehgebühr um 1,01 Euro auf 13,62 Euro netto zu erhöhen. Insgesamt ergibt sich daraus eine monatliche Programmgebühr für Radio und Fernsehen von 18,59 € netto bzw. eine Steigerung von 1,38 € netto. Nav-Account rfi Zeit13.04.2022, 08:54 | Akt: 13.04.2022, 11:33