Mit dem ersten Wahlgang wird der Kandidat des Wahlkreises direkt gewählt. Es wird weiterhin von lokalen Parteien vor Ort aufgebaut. Der zweite Wahlgang geht künftig an eine Partei, die dafür eine Landesliste erstellt – das gibt den Parteien mehr Einfluss bei der Auswahl der Kandidaten. Die Sitzverteilung im Landtag wird im zweiten Wahlgang bestimmt. Eines der Ziele der Reform ist es, sicherzustellen, dass mehr Frauen an Plenarsitzungen teilnehmen. Lesen Sie auch Auch in der Bundesregierung wird die Herabsetzung des Wahlalters diskutiert, die Laternenpartner sprachen sich im Koalitionsvertrag dafür aus. Mit diesen und weiteren Fragen befasst sich ab Donnerstag ein Bundestagsausschuss zur Wahlrechtsreform.