Nach umfangreichen Ermittlungen zum Eigentum der Yacht „Dilbar“ im Hamburger Hafen ist das Schiff nun „gesetzlich versichert“. Das teilte das Bundeskriminalamt am Mittwoch mit. Die Großjacht „Dilbar“ in der Hamburger Werft Blohm + Voss soll der Schwester des russischen Oligarchen Alisher Usmanov gehören. Laut Süddeutscher Zeitung ist Gulbahor Ismailowa offizieller Eigner der 156 Meter langen Luxusyacht. Dies wird nun bestätigt. Ismailova steht seit dem 8. April auf der Sanktionsliste der Europäischen Union, ebenso wie ihre Schwester Saodat Nartsyeva. Laut t-online ist der Zugriff auf das Vermögen der russischen Oligarchen für die deutschen Behörden nicht einfach. Das Eigentum muss zweifelsfrei nachgewiesen werden. Einflussreiche Milliardäre nutzen Unternehmensnetzwerke oder Vermittler, um Eigentum zu verbergen und Sanktionen zu vermeiden.
Usmanov gilt als einer der einflussreichsten Oligarchen
Das Office of Foreign Assets Control (OFAC) eines US-Finanzministeriums führt Usmanov selbst auf der Sanktionsliste als Eigentümer von Dilbar. In der EU-Sanktionsliste vom 8. April heißt es: „Ermittlungen des Bundeskriminalamts haben ergeben, dass Alisher Usmanov indirekt Vermögenswerte an die Schwester von Gulbahor Ismailowa übertrug.“ Usmanov arbeitet in der Bergbau- und Metallindustrie, soll ein Vermögen von 14 Milliarden Dollar haben und gilt als enger Vertrauter des russischen Präsidenten Wladimir Putin. Nach Angaben der EU unterstützt sie aktiv “die Politik der russischen Regierung zur Destabilisierung der Ukraine”. Zur Eigentümerstruktur von „Dilbar“ wollte sich das Bundesfinanzministerium bislang nicht äußern. Russlands Präsident Wladimir Putin (links) und Oligarch Alisher Usmanov (Archivfoto): Beide gelten als enge Vertraute, weshalb Usmanov mit internationalen Sanktionen belegt ist. (Quelle: Michail Metzel / imago images)
BKA-Ermittler besuchten die Werft „Dilbar“.
Nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ haben Ermittler des Bundeskriminalamts (BKA) und der Steuerfahndung Nordrhein-Westfalen Ismailowa als Besitzerin von „Dilbar“ ausfindig gemacht. Entsprechend besuchten die Ermittler der „Ermittlungsgruppe Ukraine“ Mitte März die Lürssen-Werft. Sie wollten die Unterlagen zu „Dilbar“ sehen, die 2016 bei Lürssen in Bremen hergestellt wurde. Bei ihrem Besuch interessierte die Forscher vor allem, wer nun der Auftragnehmer für die Wartung und Überholung des Schiffes ist. Die Werft habe einen 65-seitigen Wartungsvertrag übergeben, der “detaillierte Angaben zu Preisen und Inhalten der Überholung enthält”, berichtete die Süddeutsche Zeitung. Lürssen hat im November 2016 die Hamburger Werft Blohm + Voss übernommen. Die 156 Meter lange Megayacht „Dilbar“ wartet am Dock der Lürssen-Werft auf Wartung (Archivfoto): Das Schiff belegt den 6. Platz in der Liste der größten Motoryachten. (Quelle: Thomas Frey / imago images)
Die Immobilie wird von einem globalen Netzwerk von Unternehmen abgedeckt
Infolgedessen hat Lürssen einen Vertrag mit einem Unternehmen namens Navis Marine Ltd. auf den Kaimaninseln. Diese Firma ist Eigentümerin von „Dilbar“ und gehört wiederum einer Portfoliogesellschaft mit Sitz in Zypern, deren Anteile sich zu 100 % im Besitz einer Schweizer Firma befinden – unter der Führung eines in London ansässigen Bauunternehmens „The Sisters Trust“. Dort ist Gulbahor Ismailowa, die Schwester von Oligarch Usmanov, die finanzielle Nutznießerin. „Solange ein Oligarch nicht durch Verschachtelung oder Vertrauensgremien als zumindest finanziell Berechtigter identifiziert werden kann, wird es schwierig sein, ihn zu fassen“, sagte Rechtsanwalt und Yachtexperte Christoph Schließmann t-online. Deutsche Forscher scheinen die Struktur nun untersucht zu haben.
Usmanovs Schwester soll mehr als zwei Dutzend Accounts gehabt haben
Laut “Süddeutscher Zeitung” forderte das BKA das Auswärtige Amt auf, die Aufnahme der beiden Usmanov-Brüder schnellstmöglich voranzutreiben, damit “Dilbar” rechtssicher eingefroren werden könne. Auch Saodat Narziewa war in Enthüllungsskandale wie die «Suisse Papers» verwickelt und soll der wahre Besitzer von bis zu 27 milliardenschweren Konten bei der Schweizer Grossbank Credit Suisse gewesen sein. Da ein Vermögenswert, in diesem Fall die Yacht „Dilbar“, einer sanktionierten Person direkt zugerechnet werden kann, gilt er zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Sanktionsverordnung als eingefroren. „Die Sanktionsverordnung stellt unmittelbar geltendes Recht dar“, erklärt das Bundesfinanzministerium (BMF) t-online. Luftaufnahme der Yacht „Dilbar“ an der südfranzösischen Mittelmeerküste: Die 156 Meter lange Yacht wurde 2016 von der deutschen Werft Lürssen Yachts abgeliefert. (Quelle: Peter Seyfferth / imago images)
Ministerien, BKA und Zoll: Viele deutsche Behörden jagen Oligarchen
Die Bundesrepublik unternimmt erhebliche Anstrengungen, die Eigentumsverhältnisse der sanktionierten Oligarchen zu überprüfen. Neben den Ministerien für Finanzen, Finanzen, Justiz, Digitales und Inneres, dem Bundesministerium des Auswärtigen, dem BKA, dem BND, dem Verfassungsschutz, dem Zoll und dem Bundesamt für Wirtschaft und Control haben kürzlich . Zwangsvollstreckte Finanzanlagen unterliegen laut BMF einem Verfügungsverbot und dürfen nicht „zum Erwerb von Kapital, Waren oder Dienstleistungen verwendet werden“. Handelt es sich um so etwas wie eine Yacht, darf sie nicht mehr „verkauft, vermietet oder anderweitig als Einnahmequelle genutzt werden“. Die private Nutzung ist weiterhin erlaubt, da die Vermögenswerte eingefroren, aber nicht beschlagnahmt werden.
Die Megayacht „Dilbar“ wird wohl noch länger in Hamburg liegen
Die Beschlagnahme kann nur unter besonderen Voraussetzungen erfolgen. Laut BMF müssen „konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass gegen Sanktionen verstoßen werden könnte“. Bei der Megayacht „Dilbar“ ist das derzeit nicht zu befürchten: Sie liegt auf dem Dock der Hamburger Werft Blohm + Voss. Die Yacht „Dilbar“ ist derzeit komplett eingehaust: Befindet sich an Dock 17 der Werft Blohm + Voss in Hamburg. (Quelle: Hanno Bode / imago images) Der Yachtstopp hat schwerwiegende Folgen für die Werft. Das BMF weist allgemein darauf hin, dass Unternehmen und Personen, die mit sanktionierten Unternehmen oder Personen zu tun haben, die Sanktionsvorschriften einzuhalten haben. Übersetzt heißt das, die Werft, in diesem Fall Blohm + Voss oder Lürssen, ist mitverantwortlich dafür, dass Sanktionen nicht umgangen werden. Ein Blohm + Voss-Sprecher sagte auf Anfrage, es seien „selbstverständlich“ keine Arbeiten an Yachten von sanktionierten Personen durchgeführt worden. Darüber hinaus arbeiten sie eng mit den Behörden zusammen und befolgen alle Sanktionsvorschriften. Ein Szenario, in dem „Dilbar“ die Werft für private Zwecke verlässt, ist daher völlig unrealistisch. Auch wenn die „Dilbar“ auslaufbereit war, unterliegt sie noch immer einem Fahrverbot. Damit soll verhindert werden, dass das Schiff den Geltungsbereich der EU-Sanktionen verlässt: „Dies könnte einen Sanktionsverstoß darstellen“, erklärte das BMF. Laut Süddeutscher Zeitung soll es zu keiner „öffentlichen Festnahme der Jacht“ kommen. Sollte der Staat die „Dilbar“ beschlagnahmen, müsste er auch die Kosten für das Anlegen und den Unterhalt in Hamburg tragen, so die Zeitung weiter. Wir reden hier von einem fünfstelligen Betrag pro Tag. Nun muss die Werft die Kosten für Liegeplatz und Unterhalt der sechstgrößten Yacht der Welt tragen.