Prostitution bleibt für ukrainische Frauen in Zürich tabu Zum Schutz der Flüchtlinge dürfen Ukrainerinnen mit S-Status in einigen Kantonen nicht im Sexgewerbe arbeiten. In Zürich hat es Proteste gegen ihn gegeben – aber die Regierung denkt nicht daran, etwas zu ändern. Ukrainerinnen und Ukrainer mit S-Schutzstatus dürfen in der Schweiz arbeiten. Mit einer Ausnahme: Nicht überall lässt sich mit Sex Geld verdienen. Mehrere Kantone, darunter Zürich, Graubünden und Obwalden, verbieten Personen mit S-Status die Arbeit im Prostitutionsgewerbe, wie der Tages-Anzeiger vor einigen Wochen berichtete. Organisationen, die die Interessen von Sexarbeiterinnen vertreten, kritisierten das Verbot. Sie verlangen, dass Jobs im Sexgewerbe wie alle anderen Jobs behandelt werden und dass Bewerbungen individuell geprüft werden.
Landmann wehrte sich gegen die Entscheidung
Auch Milieuanwalt und Kantonsrat Valentin Landmann (72) kämpft gegen das Prostitutionsverbot. Er und ein Parteikollege haben eine Motion eingereicht, in der sie ihr Unverständnis für den Zürcher Regierungsratsentscheid zum Ausdruck bringen. „Wenn die Behörden eine gewisse Verantwortung darin sehen, Schutzbedürftige vor illegaler Ausbeutung zu schützen, ist das durchaus verständlich“, schreiben sie. Dies sollte jedoch nicht zum vollständigen Ausschluss einer Position in einem legitimen Handel führen. „Das Potenzial für unlautere oder gar illegale Ausbeutung beschränkt sich keineswegs auf das Sexgewerbe, sondern auf die unterschiedlichsten Berufsgruppen. Insbesondere die Sexindustrie und insbesondere die großen Sexshops werden streng kontrolliert“, argumentieren sie.
Die Regierung hält an ihrer Position fest
Der Regierungsrat widersetzt sich der Aussage, dass Sexarbeit für S-Status-Ukrainerinnen generell verboten sei. Die Regierung erklärt nun in ihrer Antwort auf die Initiative, dass dies nicht wahr sei. Es ist “ausdrücklich” zu begrüßen, dass das kantonale Amt für Finanzen und Arbeit (Awa) die Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall und mit der gebotenen Sorgfalt durchführt. Es geht darum, Stakeholder bestmöglich vor Ausbeutung zu schützen. Darüber hinaus muss die Ausbeutung von Schutzbedürftigen aufgrund ihrer Situation verhindert werden. Awa hält sich an die Empfehlungen des Staatssekretariats für Migration (SEM), das die Erotikbranche als „sensiblen Bereich mit Missbrauchspotenzial“ einstuft. Das könnte Sie auch interessieren Tatsächlich gibt es in Zürich ein Prostitutionsverbot für Ukrainer. Zumindest bis letzten Monat wurden im Kanton Zürich alle Gesuche um Arbeit im Sexgewerbe – aber nur wenige – abgelehnt. „Ein Job im Bereich der Sexarbeit ist mit dem Schutzgedanken, der dem S-Status zugrunde liegt, nicht vereinbar“, sagte Fabian Boller, Medienverantwortlicher bei Awa, dem Tages-Anzeiger. (SDA/lha)