Ohne Maske – genau das ist der Punkt! L. hat eine Geldstrafe von 3.000 Euro (alternativ 60 Tage Haft) beantragt. Er soll einem Patienten (40) eine falsche Bescheinigung ausgestellt haben, die ihn von der Maskenpflicht befreit. Und das ohne es zu prüfen!

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L.: „Das stimmt nicht! Ich habe eine halbe Stunde mit ihm gesprochen und die Wangenpartie und seine Nebenhöhlen kontrolliert.” Der Mann hatte eine Naseninfektion. Die angebliche Untersuchung fand bei ihr zu Hause statt. Er hatte nichts dokumentiert, nicht einmal eine Zahlung. L. hat ihr Praktikum 2015 abgebrochen. Einen Block weißer Zeugnisse hat sie aber noch. Ein Pneumologe hatte sich zuvor geweigert, dem Mann ein Attest auszustellen. Richter: “Halten Sie es für angebracht, die Einschätzungen von Fachärzten zu ignorieren?” Die Polizei durchsuchte das Haus und sicherte leere Blätter. Ein Beamter: “An der Haustür war ein Seitenaufkleber Denker, da wusste man sofort wo er zu finden ist.” Der Prozess wird fortgesetzt.