Aktivist getreten?

Auf KURIER-Anfrage sagte LobauBleibt-Sprecherin Lucia Steinwender, die Polizei sei bei der zweiten Belagerung “sehr brutal vorgegangen”: “Die Polizei hat die Aktivisten mit ziemlicher Gewalt aus dem Bagger gezogen.” Nach ihren Angaben war die Baustelle mit etwa 100 Personen besetzt. Steinwender sprach auch über einen möglichen Vorfall in Beginning Lane, bei dem ein Aktivist von einem Beamten getreten worden sein soll, nachdem er von einem Bagger „gezogen“ worden war. Weitere Details seien derzeit nicht bekannt, „da sich das Opfer möglicherweise in Polizeigewahrsam befindet“, sagte Steinwender. Die Polizei konnte den Vorfall noch nicht bestätigen.

33 Festnahmen

Nach Angaben der Bewegung „LobauBleibt“ verbrachten bis zu 38 vorläufig festgenommene Aktivisten die Nacht im Polizeianhaltezentrum (PAZ). Die meisten von ihnen hatten seit Mittwochmorgen aufgehört. „Soweit wir wissen, wurden bisher nur sieben Personen freigelassen“, sagte Continer heute Morgen. Nach dem Verwaltungsstrafrecht können Personen, die eine Ordnungswidrigkeit einstellen, zum Zweck der Vorführung festgenommen werden, wenn sie der Polizei unbekannt sind, nicht identifiziert werden und ihre Identität nicht unmittelbar festgestellt werden kann. . Die Untersuchungshaft ist auch dann zulässig, wenn die Eingewiesene trotz Abmahnung „nach der Tat bleibt oder sie wiederholen will“, wie es im Verwaltungsstrafgesetzbuch (VStG) heißt. Allerdings dürfe die Haft „in keinem Fall länger als 24 Stunden dauern“, so § 36 Abs. 1 VStG.