Handys, Träger und Gegenstände im Zusammenhang mit den mutmaßlichen Straftaten wurden von den Angeklagten – vier aus Wien und Niederösterreich, zwei aus Vorarlberg und je einer aus dem Burgenland, Salzburg und Oberösterreich – bei zwölf Hausdurchsuchungen und freiwilligen Kontrollen beschlagnahmt.

Claim: Reaktivierung über Social Media

Hassverbrechen können bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft angezeigt werden. Zudem wurde die Meldestelle „NS-Reaktivierung“ eingerichtet, bei der unter [email protected] Beiträge mit neonazistischen, rassistischen und antisemitischen Inhalten eingesehen werden können. Zwölf der Angeklagten wird vorgeworfen, erneut im Sinne des Verbotsgesetzes gehandelt oder den Holocaust verharmlost zu haben, in einem Fall war der Verdacht auf Volksverhetzung Anlass für die Intervention. Die Tatorte befanden sich nach Angaben des Innenministeriums alle im virtuellen Raum, darunter WhatsApp, Facebook und Telegram. Die Auswertung der beschlagnahmten Handys und Datenträger sowie Dokumente und Propagandamaterial werde lange dauern, sagte er. „Entschlossenes Vorgehen gegen alle Formen des Rechtsextremismus ist nicht nur Teil unserer historischen Verantwortung, sondern vor allem ein zentrales Forschungsprojekt des Staatsschutzes und der staatlichen Stellen“, sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). anlässlich des Geschäfts. Nicht zuletzt haben die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen zu einem radikalen Wandel in der Gesellschaft geführt. Justizministerin Alma Zadic sprach von einem „wirksamen Vorgehen gegen das rechtsextreme Umfeld in Österreich“.

Hasse Verbrechen

„Hate Crime“-Delikte können beispielsweise durch verbale oder schriftliche Beleidigungen, antisemitische, rassistische, homophobe, sexistische oder menschenverachtende Äußerungen, Drohungen oder Nötigung begangen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Straftaten im virtuellen oder realen Leben begangen werden. In beiden Fällen werden die Vergehen in gleicher Weise geahndet.