Von Axel Witte 14.04.2022, 09:43 (aktualisiert)
Obwohl die Rentner ab Juli mit einer kräftigen Gehaltserhöhung rechnen müssen, werden Zehntausende von ihnen vom Finanzamt zur Kasse gebeten. Denn dann müssen sie ihre Rente versteuern. Ab dem 1. Juli steigen die Renten in Westdeutschland um 5,35 Prozent und in Ostdeutschland um 6,12 Prozent. Dadurch soll die monatliche Rente von 1.000 Euro, die sich nur auf westliche Beiträge stützt, um 53,50 Euro erhöht werden. gleich hohe Rente mit Beitragserhöhung aus dem Osten um 61,20 Euro. Dadurch erhöht sich der Wert der Zentralrente in der Berechnung im Westen von 34,19 auf aktuell 36,02 Euro und im Osten von heute 33,47 auf 35,52 Euro. Maßgebend für die Rentenberechnung ist der Wert der Rente. Dadurch müssen dann mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben. Dies geschieht immer dann, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Nach der Erhöhung werden erstmals rund 103.000 Rentner besteuert, heißt es in einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der Linken im Bundestag, wie die „WAZ“ berichtet. Das bringt dem Finanzministerium laut Ministerium zusätzliche Einnahmen von mindestens 730 Millionen Euro. Die Gesamtzahl der steuerpflichtigen Renten beträgt nach der Erhöhung fast sechs Millionen. Beispielsweise werden bei einer monatlichen Rente von 1.200 Euro künftig etwa 10 % der Einkommensteuererhöhung abgezogen. Bei 1500 Euro sind es rund 14 Prozent und bei 2000 Euro sind es 17 Prozent.
Inflation und Steuern fressen auf
Ab 2020 waren fast 64 % der Rentenleistungen steuerpflichtiges Einkommen. Seit 2015 ist der durchschnittliche Steueranteil um mehr als 8 Prozentpunkte gestiegen. Rentnern wird daher geraten, das vermeintlich ausreichende Geld aus ihrer Bruttorente nicht ohne Rücksicht auf eine mögliche Steuererklärung auszuschütten. Denn die Rente schützt weder vor der Arbeit noch vor dem Finanzamt. Zudem dürften Rentner kaum glücklich sein, da sie von den geplanten 330 Euro Pauschale aufgrund von Rentenerhöhungen nichts erhalten, es sei denn, sie arbeiten noch. Abgesehen davon, dass sie möglicherweise steuerpflichtig sind, wird die derzeit unkontrollierte Inflation die Rentensteigerungen auffressen.
Wann ist die Steuererklärung fällig?
Die Erklärung ist fällig, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. 2022 sind es 9.984 Euro für eine Person und 19.968 Euro für Ehepaare. Entscheidend ist aber nicht nur die Höhe der Rente, sondern auch, wann jemand in Rente gegangen ist. Renten werden seit 2005 nur noch teilweise besteuert. Bis 2005 war die Hälfte der bezogenen Renten steuerfrei, bis 2022 werden 82 Prozent der Altersleistungen steuerpflichtig sein. Denn jedes Jahr erhöht sich der Prozentsatz des zu versteuernden Rentenanteils für die jeweiligen Neurentner um zwei Prozentpunkte. Beginnt die Rente im Jahr 2022, beträgt sie demnach 82 Prozent der Bruttojahresrente. Danach erhöht sie sich für junge Rentner nur noch um einen Prozentpunkt. Alle Renten ab 2040 werden zu 100 % besteuert. Hintergrund der dynamischen Rentenbesteuerung ist die Transformation der Besteuerung in ein nachgelagertes System. Das bedeutet, dass Beiträge zur Rentenversicherung während des Erwerbslebens von der Steuer abgesetzt werden können und die Rente bei der Auszahlung versteuert werden muss. Die Einkommensteuererklärung wird zumindest dann fällig, wenn die Gesamteinkünfte eines Rentners den für das jeweilige Jahr geltenden Grundfreibetrag übersteigen. Davon können auch Langzeitrentner betroffen sein. Die gute Nachricht ist, dass der Rentenbetrag für die kommenden Jahre gleich bleiben wird. Für Senioren, die seit 2005 eine Rente beziehen, bleiben 2022 immer 50 Prozent der Rentenzahlung aus dem Jahr 2005 steuerfrei. Der Freibetrag bezieht sich auf den konkreten Geldbetrag und nicht auf einen Teil der entsprechenden Rente. Zukünftige Rentenerhöhungen müssen daher voll versteuert werden.
Rentner in der Mitbringpflicht
Dabei ist zu beachten, dass unter Einkommen nicht nur die gesetzliche Rente, sondern alle Einkünfte zu verstehen sind. Also unter anderem Mieteinnahmen, betriebliche Zahlungen, Riester- oder private Altersvorsorge und Kapitalerträge. Beträgt das Gesamteinkommen für dieses Jahr beispielsweise 16.000 Euro für einen unverheirateten Neurentner, übersteigen davon 82 % (13.120 Euro) den Grundfreibetrag von 9.984 Euro. Der individuelle Freibetrag beträgt demnach 2880 Euro. Daher ist eine Steuererklärung in Höhe von 13.120 Euro fällig. Die Höhe der tatsächlich anfallenden Steuern hängt im Wesentlichen davon ab, welche Aufwendungen steuerlich von den Finanzbehörden verlangt werden können. Wie erwerbstätige Steuerzahler haben auch Rentner die Möglichkeit, verschiedene Ausgaben in ihrer Steuererklärung abzusetzen. Dazu gehören zum Beispiel Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Kirchensteuern, Spenden, Versicherungsbeiträge wie Unfall- oder Haftpflichtversicherung und Krankheitskosten. Gleiches gilt für die Kosten, die Rentnern entstehen, wenn ihnen die komplexe Materie von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater aufgeklärt wird oder sie prüfen wollen, ob eine Steuerpflicht besteht. Was keine schlechte Idee ist, denn auch Rentner haben eine Bringpflicht zum Finanzamt. Daher sollten Sie nicht darauf warten, dass die Behörde Sie schlägt. Ansonsten kann auch diese Form der Pensionierung zu Nachzahlungen und Strafzahlungen in Form von Strafzinsen führen. So wird die Rente berechnet (Dieser Artikel wurde erstmals am Dienstag, den 12. April 2022 veröffentlicht.)