Das Gericht urteilte im Streit: Die Solothurner müssen die Modelle ausliefern und der Zürcherin zustellen – bis spätestens am 8. April. Bei Unterlassung werde «das Oberamt Solothurn beauftragt, für die unverzügliche Herausgabe der Lokomotivmodelle zu sorgen, notfalls unter Einsatz von Polizeikräften», so die Aargauer Zeitung. Bei Nichtlieferung der Modelle wird eine Busse von bis zu 10’000 Franken verhängt. Zudem muss Solothurn 200 Franken Parteientschädigung bezahlen und die Kosten von 950 Franken tragen.
Dem Eisenbahnverband ist der Fall nicht bekannt
Es ist nicht nur der Fall, sondern auch die Veröffentlichung der Entscheidung. Denn der Entscheid wurde im Amtsblatt Solothurn publiziert. Ungewöhnlich. Dies gilt nur, wenn der Bescheid nicht auf dem Postweg zugestellt werden kann. Warum Solothurner die Modelle hatte und wie genau sie entstanden sind, ist ebenfalls ein Rätsel. Auch für den Präsidenten des Solothurner Amateurbahnvereins, Erich Landolt. Er sagte der Aargauer Zeitung, dass er die beiden nicht kenne und dass sie nicht Mitglieder des Vereins seien. Warum es zu einem Streit zwischen zwei Modellen kam, konnte er sich nicht erklären. (rs)