Das Engagement für Frauen und Kinder, die seit dem Krieg in der Ukraine in die Schweiz geflohen sind, ist enorm. Besonders beeindruckend ist die Hilfe, die Einzelne den Geflüchteten leisten. 28.000 Ukrainer haben bisher Schutz in unserem Land gesucht, sagte Justizministerin Karin Keller-Sater am Montag gegenüber CH Media. 45 Prozent der Personen mit S-Status lebten bei Gastfamilien. Eine enorme Erleichterung für Bund, Kantone und Gemeinden. Umso erstaunlicher ist es, wie wenig Unterstützung mancherorts für Schutzsuchende und wie wenig für Gastfamilien gibt. Aber die Unterschiede sind groß. Pech für diejenigen, die im Kanton St. Gallen Zuflucht gefunden haben. Hier erhält eine Person monatlich mindestens 450 Franken für den Grundbedarf. Aber: Gastfamilien können sich in St. Gallen für das Wohngeld. Die dafür von den Kommunen festgesetzte Pauschale wird dann durch die Grundversorgung der Geflüchteten erschöpft!
Unterschiede im Mittelland
In anderen Kantonen geht es Flüchtlingen und Gastfamilien viel besser. In Bern und Solothurn halten sich knapp 700 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine auf. Pech für diejenigen, die im Aargau wertvollen Schutz erhalten: Sie bekommen nur 290 Franken im Monat. Die Frau, die Kiew verlassen hat, bekommt nicht einmal die Hälfte ihres ukrainischen Freundes, der in Olten SO Zuflucht gesucht hat, in Baden AG. Und Personen, die für Schutzsuchende arbeiten und einen Platz am Tisch und ein Bett bekommen, werden auf ganz unterschiedliche Weise unterstützt: Während Gastfamilien in einem Kanton gar nichts bekommen, erhalten sie im anderen fast 300 Franken pro Person. und Monat. Blick hat die Kantone in drei Gruppen eingeteilt: Es gibt die Grosszügigen, die Mittleren und die Geizigen:
Am großzügigsten – über 500 Franken
Bern: Ukrainische Flüchtlinge erhalten im Kanton Bern das meiste Geld. Eine Person erhält monatlich 696 Franken, wenn sie bei einer Gastfamilie wohnt – für Essen, Kleidung und andere tägliche Ausgaben. In einer Kantonsunterkunft sind es 382 Franken, weil die Flüchtlinge dort gratis essen können. Eine Mutter mit zwei Kindern erhält in einer Pflegefamilie 1295 Franken und in einer Gemeinschaftsunterkunft 960 Franken. Um die Zeit bis zur ersten Sozialhilfe zu überbrücken, können Flüchtlinge bei der Gemeinde eine Nothilfe von 8 Franken pro Tag beantragen. Gastfamilien werden mit 195 Franken pro Flüchtling unterstützt. Aber sie bekommen das Geld nur, wenn sie die Flüchtlinge für mindestens drei Monate unterbringen. Der Betrag wird dann rückwirkend ausgezahlt. Solothurn: Auch der Kanton Solothurn zeigt sich vergleichsweise grosszügig und zahlt einer Person monatlich CHF 691.20 für das Nötigste bei privater Unterbringung. Flüchtlinge erhalten in Sammelunterkünften 410 Franken. Gemäss Kanton können sich Schutzsuchende nach der Anmeldung für den S.-Status bei der Sozialhilfe anmelden. Gastfamilien erhalten keine Entschädigung. Sie können jedoch Mehrkosten geltend machen. Diese beträgt monatlich CHF 200.– für eine Person oder bis zu drei Flüchtlinge und CHF 400.– für mehr Flüchtlinge. Basel-Stadt: In Basel-Stadt beträgt der Satz der Sozialhilfe für ukrainische Flüchtlinge 18.90 Franken pro Tag für die Grundversorgung – es sind 567 Franken pro Monat. Im Stadtkanton gibt es keine Sammelunterkünfte. Auch die Nothilfe, die ein Flüchtling bis zum Bezug der Sozialhilfe beziehen kann, ist mit 12 Franken pro Tag vergleichsweise hoch. Zudem erlaubt der Kanton Flüchtlingen, ihre Autos in der blauen Zone kostenlos zu parken. Der Kanton unterstützt Gastfamilien mit einer Wohnzulage von 250 Franken pro Monat – unabhängig davon, wie viele Flüchtlinge es sind. Voraussetzung für den Bezug des Wohngeldes sei, dass die Unterbringung durch eine Vereinbarung mit dem „Gastfamilienprojekt GGG“ geregelt sei, heißt es in der Behörde. Wallis: Der Kanton Wallis zahlt einem Erwachsenen 500 Franken, wenn er in einer Gastfamilie lebt und 180 Franken in einer kantonalen Unterkunft. Eine Mutter mit zwei Kindern unter zwölf Jahren erhält monatlich 900 Franken in einer Gastfamilie und 260 Franken in einer Gemeinschaftsunterkunft. Zusätzlich gibt es einen Kleider- und Schuhgutschein im Wert von je 100 Franken, den Flüchtlinge bei der Ankunft erhalten. Für Gastfamilien gibt es CHF 150 pro Monat und Person. Tessin: 500 Franken pro Monat – so viel wird einem erwachsenen S-Flüchtling im Tessin ausbezahlt. Für eine dreiköpfige Familie sind es immer noch 1085 Franken. Das geht aus den Informationen auf der Website des Tessins hervor. Die Medienanfrage blieb unbeantwortet. So grosszügig der Kanton im Vergleich zu den Flüchtlingen ist, so zögert er, die Gastfamilien zu entschädigen: Sie erhalten nichts.
Die mittlere Linie – 400 bis 500 Franken
Appenzell Ausserrhoden: Ein Flüchtling, der in Ausserrhoden eine Gastfamilie aufnimmt, muss mit 420 Franken im Monat auskommen. Für das erste Kind gibt es zusätzlich 8 Franken pro Tag, für das zweite 7 Franken und für das dritte 6 Franken. In einer Sammelunterkunft erhält ein Flüchtling monatlich 135 Franken. Die Nothilfe beträgt CHF 8 pro Tag. Die Gastfamilien erhalten derzeit nichts für ihr Engagement. Doch das muss sich ändern: Der Kanton hat angekündigt, dass der Kanton mit den Gemeinden zusammenarbeitet, um Empfehlungen für Entschädigungen für Gastfamilien auszusprechen. Basel-Landschaft: Der Kanton Basel-Landschaft macht die Höhe der Sozialhilfe für Flüchtlinge davon abhängig, wie viele Personen leben. Ein zu zweit lebender Ukrainer erhält monatlich 454 Franken für die Grundversorgung. In Sammelunterkünften sind es 412 Franken. Basel zahlt für die Nothilfe wie viele andere Kantone 8 Franken pro Tag. Aufnahmefamilien werden vom Kanton nur dann entschädigt, wenn die aufgenommenen Flüchtlinge von der Sozialhilfe unterstützt werden. Dann kommen 100 Franken pro Person und Monat dazu. Besonderheit: Der Betrag wird an den Flüchtling ausbezahlt, der ihn dann laut Sozialamt überweisen soll. Genf: In Genf spielt es keine Rolle, ob man in einer Sammel- oder Privatunterkunft wohnt. In beiden Fällen erhält ein alleinstehender Erwachsener 451 Franken pro Monat. Eine dreiköpfige Familie bekommt 1037 Franken ausbezahlt. Der Kanton teilte mit, dass die Flüchtlinge einen Teil des Betrags bei Eröffnung ihrer Akte erhalten hätten. Der Kanton Genf bezahlt Gastfamilien CHF 250 pro Monat. Glarus: Glarus zahlt Flüchtlingen, die in kantonalen Unterkünften untergebracht sind, 360 Franken – ab dem Tag der Ankunft. Ein Ukrainer erhält in einer Gastfamilie 450 Franken für Essen, Kleidung und andere tägliche Ausgaben. Je nach Bedarf werden beispielsweise auch Spesen für das Spielteam oder andere Ausgaben übernommen. Zudem erhalten Flüchtlinge im Kanton kostenlose Parkplätze. Die Gastfamilien erhalten Miete. Die 200 Franken pro Person und Monat werden laut Behörden nicht an die Gastgeber, sondern an die Flüchtlinge ausbezahlt, mit dem Hinweis, dass sie für den Eigentümer bestimmt sind. Graubünden: Der Bergkanton signalisiert, dass Personen mit S-Schutzstatus bei Unterbringung in einer Gastfamilie einen den Umständen angepassten Betrag erhalten. Hier wird je nach Haushaltskonstellation, Mietkosten und situationsbezogenen Leistungen ein Grundbedarf berechnet. Graubünden stellt auf Anfrage klar, dass für eine alleinstehende Person, die bei einem Ehepaar wohnt, 499 pro Monat bezahlt werden, sofern sich die Einzelperson an den Haushaltskosten beteiligen muss. Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften beträgt 358,50 pro Person und Monat. Jura: Im Jura stehen einem erwachsenen Flüchtling monatlich 440 Franken zu – Kleider und Taschengeld inklusive. Eine Mutter mit zwei Kindern zwischen 2 und 12 Jahren erhält 965 Franken. Vor der Beantragung der Sozialhilfe haben Erwachsene Anspruch auf CHF 10.– pro Tag für Nothilfe und CHF 3.50 pro Tag für Kinder. Ab dem 1. April werden Gastfamilien monatlich CHF 100.– pro Erwachsener und CHF 50.– pro Kind zurückerstattet. Luzern: 414 Franken – so viel zahlt der Kanton Luzern einem Flüchtling aus einer Gastfamilie für die Grundversorgung. Einer Mutter mit zwei Kindern stehen 1053 Franken zu. Wer in Sammelunterkünften wohnt, erhält CHF 336. Während Geflüchtete in kantonalen Strukturen sofortige Sozialhilfe erhalten, müssen Geflüchtete in Gastfamilien rund zwei Wochen nach der Anmeldung auf das Aufnahmegespräch warten. Bis dahin können sie Nothilfe (10 Franken pro Tag) beantragen. Spezielle Vergünstigungen oder Gratisangebote für Flüchtlinge gibt es in Luzern nicht – aus Gründen der Gleichbehandlung, heisst es beim Kanton. Gastfamilien erhalten im Kanton Luzern grundsätzlich keine Entschädigung. Nur wenn ein Untermietvertrag abgeschlossen wird, zahlt man einen Teil der Miete als Teil der Sozialhilfe. Die Ausgestaltung hängt von der Gastfamilie ab. Neuchâtel: Der Kanton Neuchâtel stellt einem ukrainischen Flüchtling monatlich 485 Franken zur Verfügung, wenn er in einem privaten Bereich untergebracht ist. In einer Sammelunterkunft sind es 300 Franken. Die Behörden betonen, dass der Betrag sofort in bar ausbezahlt wird. Über die Entschädigung der Gastfamilien hat der Kanton noch nicht entschieden. Nidwalden: Einem ukrainischen Flüchtling in Nidwalden stehen monatlich 405 Franken zur Verfügung. Laut Kanton müssten sich die Flüchtlinge darüber einigen, wie viel sie davon der Gastfamilie zum Essen geben würden. In einer Kantonsunterkunft sind es 150 Franken pro Flüchtling…