Ab 7. Juni muss sich HC Strache erneut wegen Bestechung vor dem Landesgericht Wien verantworten. © APA / HERBERT PFARRHOFER (Symbolbild)
Der frühere FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache soll sich am 7. Juni zum zweiten Mal wegen Bestechung vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien verantworten.
Strache soll dem angeklagten oberösterreichischen Immobilienkaufmann Siegfried Stieglitz einen Aufsichtsratsposten bei der Asfinag gegeben haben, für den laut Anklage eine Spende an einen FPÖ-nahen Verein ausschlaggebend für den Bestellprozess war.
Der frühere FPÖ-Chef Strache steht seit 7. Juni in Wien vor Gericht
Auf Nachfrage der APA sei den der Bestechung vorgeworfenen Strache und Stiglitz am Mittwochnachmittag auf Nachfrage der APA zunächst ein sechstägiger Prozess angeboten worden, erklärte Gerichtssprecherin Christina Salzbourne. Daher werden die Urteile frühestens Ende Juli erwartet. Norbert Hofer, der nach seinem Rücktritt im Zusammenhang mit Ibiza die Nachfolge von Strache als Präsident der FPÖ antrat, wurde nicht angeklagt. Hofer war zunächst in die Ermittlungen der Finanz- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) involviert, zumal er Infrastrukturminister war, als Stiglitz Anfang März 2018 den Asfinag-Aufsichtsrat übernahm. Die WKStA konnte Hofer jedoch nicht nachweisen Kenntnis von den schuldhaften Ereignissen, die bald Gegenstand des Verfahrens sein würden, weshalb das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde.
Gesprächsnachrichten belasten Strache
Strache hingegen werden Chatnachrichten von oder nach Stieglitz vorgeworfen, die nach dem Ibiza-Fall ausgewertet wurden. Die WKStA geht davon aus, dass Stieglitz bereits 2017 bei Strache interveniert hatte, um einen Aufsichtsratsposten in einem Staatsunternehmen zu erhalten. Stand Oktober 2017 überwies der Immobilienunternehmer Steyr in vier Raten à 2.500 Euro insgesamt 10.000 Euro an den FPÖ-nahen Verein „Österreich in Bewegung“. Im Gegenzug soll Strache Stiglitz den Weg in die Asfinag gesichert haben. Laut WKStA spielte auch eine Reiseeinladung von Sieglitz an Strache bei einer Geburtstagsfeier in Dubai eine Rolle, die Strache aber ablehnte. Für beide Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Zweites Strafverfahren gegen Strache nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos
Bei der Hauptverhandlung handelt es sich um das zweite Strafverfahren gegen Strache seit der Veröffentlichung des Ibiza-Videos. Ende August 2021 wurde der ehemalige FPÖ-Chef vom Landesgericht Wien im Zusammenhang mit dem Fall Privatkrankenhauskasse (Prikraf) zu 15 Monaten Haft verurteilt. Bei dem Prozess ging es um ein Verdachtskaufrecht im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing, der Klinikbetreiber hatte insgesamt 12.000 Euro an die Bundes-FPÖ gespendet. Diese Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Zu den Vorwürfen bezüglich der Position der Asfinag in Stieglitz – daran erinnerte 2020 die nun zuständige Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) – hatte Strache nach Einreichung der Strafklage auf Anfrage der APA erklärt: „Ich weiß, dass ich die Vorwürfe vor Gericht habe während der Hauptverhandlung problemlos angefochten werden kann.“ Inhaltlich wolle Strache nur vor Gericht sprechen, erklärte der Verteidiger von Johan Power.