BAG bekämpft Affenpocken auch mit Fax Ab Mittwoch müssen Affenpocken-Infektionen dem BAG gemeldet werden. Wie das funktionieren soll, lässt viele den Kopf schütteln. Denn das Faxgerät soll im BAG weiter heiß laufen. Die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, dass die Bundesregierung in Sachen Digitalisierung alles andere als ein Vorreiter ist. Dass die Fallzahlen immer noch an das Bundesgesundheitsamt (BAG) gefaxt werden, ist erschreckend. Das Kommunikationsmuseum in Bern wollte das Faxgerät sogar als Exponat gewinnen. Er erstattete deshalb Anzeige beim BAG über das Gerät. Aber das ist noch nicht fertig: Auf das Gerät könne 2022 nicht verzichtet werden, teilte das Amt mit. So weit, so peinlich. Das Schlimmste ist jedoch, dass BAG nichts gelernt hat. Stattdessen kommt hier der nächste digitale Fauxpas: Der Twitter-Account „Bundessanitätspolizei“ präsentiert das Formular, mit dem Affenpocken-Infektionen dem BAG gemeldet werden müssen. Wie auf dem Formular angegeben, muss eine Faxkopie davon trotzdem an die Nummer gesendet werden. Dies führte zu vielen böswilligen Kommentaren auf Twitter. Ein Nutzer schreibt: „Brieftauben müssen nicht mehr gefaltet werden, bevor sie ins Faxgerät gehen.“

Also ist es jetzt richtig?

Aber stimmt es, dass die BAG dem Faxgerät zu einer Renaissance verhelfen will? BAG bestätigt auf Anfrage die Echtheit des Twitter-Formulars. Dies ist laut BAG-Sprecher Daniel Dauwalder aber erst ab diesem Mittwoch aktuell. Ab Mittwoch tritt die Meldepflicht für Affenpocken in Kraft. “Mit diesem Gesetzentwurf wird die aktuelle Form durch eine spezifischere und detailliertere ersetzt”, erklärt er. Diese wird noch am selben Tag online gestellt. Kann das neue BAG-Formular nachträglich automatisch verarbeitet werden? Niemand! „Eine automatische Verarbeitung der Formulare ist derzeit nicht geplant“, teilt das BAG mit. Eine weitere Automatisierung der Meldewege wird jedoch entwickelt und dort umgesetzt, wo es aus Kosten- und Nutzengründen sinnvoll ist.

Vom Kantonsarzt zum BAG

Mehr über Affenpocken Wie also kommt eine Meldung einer Affenpockeninfektion aus der Klinik ans BAG? Über die Umgehungsstraßen! Die Ärztinnen und Ärzte müssen den Befund «unverzüglich» dem Kantonsarzt melden. Der Kantonsarzt füllt dann das Formular aus und schickt es «per Upload, verschlüsselter E-Mail oder Fax» an das BAG, sagt Dauwalder. Mit der telefonischen Meldung könne man „sehr schnell Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ergreifen“, begründet das BAG den Vorgang. Ein Twitter-Nutzer bezweifelt derweil die Wirkung: „Wirklich jetzt? Der Arzt ruft an, der Kantonsarzt füllt das PDF-Meldeformular aus und jemand trägt es in eine Bundesdatenbank ein #Affenpockenalypse und ich war froh, dass #Affenpocken endlich meldepflichtig sind.”

Es ist noch nicht klar genug

Das BAG sagt nicht, ob Sie die Formulare direkt am Computer ausfüllen können oder ob Sie diese erneut ausdrucken und scannen müssen. Auch auf Nachfrage sagt er nur: „Das Formular wird elektronisch übermittelt.“