Mehr als 100.000 Gesundheitspersonal sind ungeimpft
Stand: 17:33 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
„Auf allen Ebenen lief alles schief“
„In seinem Team wollte fast niemand Minister werden“, sagte Kaya Klapsa von der WELT-Politredaktion. Die WELT-Rede analysiert die Fehler von Gesundheitsminister Lauterbach – und diese „Liste ist lang“.
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Im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfmeldung haben sich 109.854 Beschäftigte in Deutschland bei Gesundheitsämtern gemeldet, die nicht geimpft oder genesen sind oder Zweifel an der Gültigkeit ihres Nachweises oder ärztlichen Attestes haben.
In Deutschland sind vermutlich weit über 100.000 Beschäftigte im Gesundheitswesen nicht gegen das Coronavirus geimpft. Das ergab eine Umfrage von WELT AM SONNTAG in allen Gesundheitsministerien. Fünf Länder machten keine Angaben. Die übrigen elf meldeten insgesamt 109.854 Meldungen an die Gesundheitsbehörden. Am 15. März trat die Vor-Ort-Impfpflicht in Kraft, die unter anderem Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime verpflichtet, ungeimpftes oder genesenes Personal zu melden. Es gibt auch diejenigen, die Zweifel an der Richtigkeit ihres Nachweises oder ärztlichen Attestes haben.
Die beiden bevölkerungsreichsten Bundesländer Baden-Württemberg (31.938) und Bayern (30.726) haben die meisten Ungeimpften. Dahinter folgen Niedersachsen (12.813), Sachsen-Anhalt (8.139), Rheinland-Pfalz (7.529) und Mecklenburg-Vorpommern (6.036). Relativ wenige Ungeimpfte arbeiten in Hamburg (3543), Brandenburg (3303), Berlin (2300), Bremen (1851) und Schleswig-Holstein (1676). Aufgrund technischer Probleme in einigen Bereichen konnten nicht alle Kliniken ihre vollständigen Berichte einreichen, daher wird mit verspäteten Berichten gerechnet.
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Impfung im Gesundheitswesen
Laut Statistischem Bundesamt arbeiten in Deutschland 5,65 Millionen Menschen im Gesundheitswesen, rund 3,63 Millionen haben direkten Patientenkontakt (Stand 2018). Von der Impfpflicht betroffene Arbeitnehmer müssen bis zum 30. September zwei Impfungen nachweisen, bis zum 1. Oktober müssen insgesamt drei Impfungen erfolgt sein, wobei die letzte Impfung mindestens drei Monate nach der zweiten Impfung zurückliegt.
Bis das zuständige Gesundheitsamt über den Fall entscheidet und gegebenenfalls ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot ausspricht, darf die betroffene Person weiterarbeiten. Wird die vollständige Impfung später abgeschlossen, wird das Verbot aufgehoben.
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