Nach Eingang des Ersuchens entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, ob Zwangsmaßnahmen gegen Schelling verhängt werden oder nicht. Gestern wurde Schelling als Auskunftsperson in den PVP-U-Ausschuss geladen und dabei unter anderem zur Steuersache des vor ihm tätigen Kaufmanns Siegfried Wolf und zu anderen Themen befragt. Weiterlesen …
Ablehnungen sind nicht ausreichend begründet
Von seinem Ablehnungsrecht machte Schelling von der ersten Minute an ausgiebig Gebrauch – sehr zum Missfallen von Richter Wolfgang Pöschl, der die erste Vernehmung leitete. Er wollte wissen, warum die Finanzabteilung deutlich mehr Geld für Studien ausgegeben habe als veranschlagt und warum es für viele solcher Aufträge keine Unterlagen gebe. Da die Angelegenheit in den Ermittlungsdossiers stehe, wollte Seling dazu nichts sagen – er habe noch keine Ahnung und könne noch von der Staatsanwaltschaft zu der Gruppe vernommen werden, sagte er. Das war Hofer – nach eingehender Beratung – kein ausreichender Kündigungsgrund. Er kündigte an, dass das Bundesverwaltungsgericht eine Verurteilung von Seling beantragen werde. Wie hoch die Strafe ausfallen soll, steht noch nicht fest. Auf Nachfrage der APA bestätigte die Fraktionsführung, dass der Antrag ohnehin in Vorbereitung sei. Das Büro des Dritten Präsidenten hat bestätigt, dass es beabsichtigt, den Brief persönlich zu unterzeichnen. Dies ist der erste derartige Fall im Forschungsausschuss der ÖVP. Verweigerungssanktionen wurden bereits beantragt, allerdings wegen ungerechtfertigter Ablehnungen im Ausschuss.