Bund und Länder einigen sich auf Kostenbeteiligung für Flüchtlinge
Stand: 07:15 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Bund und Länder einigen sich auf Kostenbeteiligung für Flüchtlinge Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erhalten ab Juni eine staatliche Grundsicherung, also dieselben Leistungen wie beispielsweise Hartz-IV-Empfänger. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Damit würden sie anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt: „Das macht auch Sinn“, sagte Bundeskanzler Scholz. Deutschland will ukrainischen Flüchtlingen helfen. Doch wer das bezahlen musste, war umstritten. Bund und Länder haben sich jetzt darauf geeinigt. Berlins Regierender Bürgermeister Giffey sieht das Ergebnis als „wichtigen Schritt“, NRW-Ministerpräsident Wüst sieht den Kompromiss als „annehmbar“. Bund und Länder haben sich nach vielen Stunden zäher Verhandlungen auf einen Kompromiss zur Verteilung der Kosten für die Behandlung ukrainischer Kriegsflüchtlinge geeinigt. Das gaben die Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, Manuela Schwesig und Dietmar Woidke (beide SPD), am späten Donnerstagabend nach Abschluss der Beratungen zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und den Spitzen der Länder bekannt. Flüchtlinge aus der Ukraine sollen laut Woidkes genauso finanziell unterstützt werden wie anerkannte Asylbewerber. Das heißt, sie sollen die gleichen Leistungen erhalten wie Hartz-IV-Empfänger. Der Bund will laut Scholz die Kommunen bei den Kosten für die Aufnahme von Flüchtlingen in diesem Jahr mit 500 Millionen Euro unterstützen. Woidke sagte, der Bund werde sich in diesem Jahr mit 500 Millionen Euro an den bereits getätigten Ausgaben der Länder beteiligen. Der Bund will sich mit 1 Milliarde Euro an den Kosten für die Einschulung in Kindergärten oder Schulen beteiligen. Schwesig äußerte sich in abgekürzter Form ähnlich. Lesen Sie auch Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey, bezeichnete die Ländervereinbarung als einen wichtigen Schritt zu einer raschen Vollendung. Die Bundesregierung zeige sich mit ihren Förderzusagen besser als alle Integrations- und Flüchtlingsbewegungen der vergangenen Jahre, sagte der SPD-Politiker am späten Donnerstagabend. Früher hatten die Menschen oft nicht von Anfang an die Möglichkeit, sich zu integrieren, einen Job zu finden und Perspektiven zu haben. „Aus den Fehlern der Vergangenheit beim Beitritt zu lernen, hat die Konsultation heute geprägt“, sagte Giffey. Lesen Sie auch Er betonte, dass die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ab dem 1. Juni über das Arbeitszentrum eine staatliche Grundsicherung erhalten sollen, also die gleichen Leistungen wie die Empfänger von Hartz IV. Flüchtlinge erhalten derzeit, wenn sie es wünschen, von den Sozialämtern – die in Berlin mit dieser Aufgabe voll belastet sind – Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Eine Stunde zu spät
Das Treffen mit Scholz hatte bereits eine Stunde später am Nachmittag begonnen, weil die Staats- und Regierungschefs der Länder ein viel größeres Gesprächsbedürfnis hatten als ursprünglich geplant. Erst spät in der Nacht einigten sich die Ministerpräsidenten schließlich auf ein gemeinsames Entscheidungsdokument, das auch diverse Protokolle enthält, in denen einzelne Länder unterschiedliche Auffassungen vertreten. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) betonte, dass es aus Sicht seines Bundeslandes keine weiteren „Energieembargomaßnahmen im Gasbereich“ geben solle. Diese sollten „auch zum Schutz von Arbeitsplätzen und Investitionen, insbesondere in energieintensiven Unternehmen und Schlüsselindustrien“ vermieden werden. Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) forderte in einer Erklärung eine gerechtere Verteilung der Kriegsflüchtlinge, um die „unverhältnismäßige Belastung einzelner Länder“ umgehend zu beenden. Ein Drittel aller Flüchtlinge kommt derzeit in Bayern an. Lesen Sie auch Die Europäische Union hat beschlossen, erstmals die sogenannte Massenzuwanderungsrichtlinie zu aktivieren, um Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufzunehmen. Diese sieht vor, dass Schutzsuchende keinen Asylantrag stellen müssen, sondern zunächst eine einjährige Aufenthaltserlaubnis erhalten und arbeiten dürfen. Eine Verlängerung auf bis zu drei Jahre ist möglich.
Auch Wüst begrüßte die Entscheidung
Auch NRW-Ministerpräsident Hendrik West (CDU) begrüßte die Einigung. „Insgesamt haben wir einen vernünftigen Kompromiss bei der Verteilung der finanziellen Verantwortung gefunden“, sagte der derzeitige Vorsitzende der Konferenz der Ministerpräsidenten am Donnerstagnachmittag nach der Konferenz. Die Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine sei „nationale Pflicht“, Bund, Länder und Kommunen müssten zusammenarbeiten. Quelle: Infografik WELT / Beate Nowak Die Zahl ukrainischer Flüchtlinge in Deutschland übersteigt 300.000. Allein die Bundespolizei hat nach Angaben des Bundesinnenministeriums bislang 316.453 erfasst. Allerdings können Ukrainer ohne Visum einreisen, sodass die tatsächliche Zahl der Schutzsuchenden höher liegen dürfte. Die Bundespolizei stellt inzwischen täglich die Einreise von etwa 3.000 Menschen aus der Ukraine fest. Im März lag die Zahl der Neuankömmlinge bei über 15.000 pro Tag.