Die Zulässigkeit der derzeit angewandten Preisänderungsklausel muss gerichtlich geklärt werden
Wien (OTS/VKI) – Der Verein für Verbraucherinformation (VKI) sah sich zuletzt mit Massenbeschwerden über Preiserhöhungen von Energieversorgern konfrontiert. Nicht zuletzt sorgte die Preiserhöhung bei der Verbund AG (Verbund) für Aufregung. Verbraucher bemängeln, dass der Energieversorger, der mit „100 % aus österreichischer Wasserkraft“ wirbt und große Mengen Strom aus Wasserkraft produziert, seine Preise an einen vom Marktpreis abhängigen Index koppelt. Daher bittet der VKI – im Auftrag des Sozialministeriums – um eine gerichtliche Klärung, ob eine solche Preisklausel zulässig ist. Eine Klage wurde bereits eingereicht. Seit Herbst 2021 ist ein massiver Anstieg der Großhandelspreise für Energie zu verzeichnen. Aufgrund dieser aktuellen Marktentwicklung hat der Verbund im März 2022 angekündigt, unter anderem die Stromtarife für seine Haushaltskunden ab dem 1. Mai 2022 zu erhöhen Verbund AG basiert die Preiserhöhung auf dem von der Österreichischen Energieagentur ermittelten und veröffentlichten Stromindex (ÖSPI). Der Verbund hat sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber den Verbrauchern auf die „Werthaltigkeit“ des verbrauchsabhängigen Energiepreises gemäß Österreichischem Strompreisindex (ÖSPI) geeinigt. Dieser Index wird von der Österreichischen Energieagentur nach einem standardisierten Verfahren berechnet und basiert auf Notierungen an der EEX (European Energy Exchange) in Leipzig. Der ÖSPI zeigt also, um wie viel Prozent sich der Strombezugspreis im nächsten Monat gegenüber dem Basiszeitraum, dem Vormonat und dem Vorjahr auf Basis eines hypothetischen Angebotsverhaltens ändern wird. Genau diese Großhandelspreise für Strom und Erdgas sind in den vergangenen Monaten in die Höhe geschossen. In der Folge nahmen Verbraucherbeschwerden zu, insbesondere dass der Verbund mit 100 % Strom aus heimischer Wasserkraft geworben hatte. „Für viele Verbraucher ist es völlig unverständlich, warum der Verbund seinen Preis an den Marktpreis koppelt, obwohl er den Strom für Privatkunden wohl größtenteils selbst erzeugt und durch die gestiegenen Preise deutliche Übergewinne erzielt hat“, erklärt Mag. Thomas Hirmke, Leiter der Rechtsabteilung beim VKI, die Unzufriedenheit. Medienberichten zufolge stieg der Gewinn des Verbund-Konzerns im vergangenen Jahr um mehr als 38 Prozent auf 874 Millionen Euro. Der VKI hat die Preisanpassungsklausel des Verbandes eingehend geprüft. „Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass erhebliche rechtliche Argumente gegen die Zulässigkeit der vom Verbund genutzten Strompreisanpassungsklausel sprechen. Daher haben wir Klage eingereicht, um diese Klausel gerichtlich überprüfen zu lassen“, erläutert Hirmke das Vorgehen des VKI. Auch in dieser Klage soll geklärt werden, inwieweit solche Wertvorbehaltsklauseln zulässig sind. „Gerade in Zeiten hoher Inflation und steigender Preise spielen Preisanpassungsklauseln eine immer wichtigere Rolle für Verbraucher, aber auch für Unternehmen. Wir erwarten, dass dieser Rechtsstreit klären wird, welche wesentlichen Anforderungen eine Wertvorbehaltsklausel in einem Verbrauchervertrag erfüllen muss“, ergänzt Hirmke.SERVICE: Weitere Informationen finden Sie unter www.Verbraucherrecht.at.
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