Wolf hatte daraufhin erklärt, dass er wegen eines Termins im Ausland nicht kommen könne. Das Parlament hielt den Entschuldigungsgrund für unzureichend substantiiert und beantragte beim Bundesverwaltungsgericht Nichteinhaltung. Am Mittwoch trat der Geschäftsmann tatsächlich als Auskunftsperson auf, er hatte versprochen, Wochen zuvor zu kommen. Der Prozess wurde jedoch fortgesetzt. Erst am Tag vor der Begehung erfuhr er von der Schlichtungsstrafe, die er nach eigenen Angaben zahlen werde. Wolf wurde vor allem aus steuerlichen Gründen in den Unterausschuss eingeladen. Er hatte – letztlich erfolglos – beim Finanzministerium interveniert, um eine Nachzahlung zu leisten. Er verteidigte sich im U-Ausschuss und sah sich in seinem Verfahren “absolut im Recht”. Ihm folgte der ehemalige Finanzminister Hans Jörg Schelling, der mit vielen Dementis auf sich aufmerksam machte. Schließlich wurde er wegen seiner Aussageverweigerung zu einer Straftat verurteilt. (was)