Entscheidung nach eBay-Auktion: Weiße Flotte muss „MS Stadt Düsseldorf“ veröffentlichen. Die “MS Stadt Düsseldorf” auf dem Rhein (Archivbild). Foto: Endermann, Andreas (Ende)

Düsseldorf Der Kauf des Schiffes „MS Stadt Düsseldorf“ über das Online-Auktionshaus Ebay ist rechtskräftig abgelaufen und somit gültig. Das entschied das Landgericht Düsseldorf am Dienstag. Die Weiße Flotte hatte sich als Verkäufer geweigert, das Schiff auszuliefern. Alle Ausreden waren vergebens: Die Weiße Flotte muss das Passagierschiff „MS Stadt Düsseldorf“ an Käufer aus Köln abgeben. Wie erwartet hat die 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf am Dienstag entschieden. Die Flottenbosse hatten zuvor vergeblich versucht, über die Online-Plattform Ebay einen sehr schlechten Markt umzuwerfen. Doch statt einen höheren Preis zu erzielen, wird die Klage gegen die Weiße Flotte immer teurer: Neben den Gerichtskosten müssen die Verkäufer dem Kölner Kläger nun 2.000 Euro Gerichtskosten zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zuvor hatte sich das Unternehmen geweigert, das Schiff nach Ende der Auktion im August 2020 freizugeben. Als Grund wurde angegeben, dass die Auktion nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei. Unter anderem handelte es sich um eine Sicherheitsoperation des Online-Auktionshauses, das bei Geboten über 50.000 Euro eine Verifizierung verlangt – die Bieter konnten also ihre Gebote nicht rechtzeitig abgeben. Außerdem „vergaß“ die Frau des Vorstandsvorsitzenden einfach, einen Hypothekenkredit von mindestens 1,4 Millionen Euro zu erwähnen, der auf dem Schiff lastete. Die Kläger – vier Hoteliers aus Köln – sahen das anders und versuchten seit letztem Herbst, das Schiff gerichtlich zu belangen. Und was die Flottenchefs für wirksame Argumente hielten, um den Handel zum Ausbruch zu bringen, akzeptierte Richterin Larissa Schildgen nicht. Damit sei der Kaufvertrag für die „MS Stadt Düsseldorf“ laut Urteil vollumfänglich zustande gekommen – und das Schiff müsse an den Käufer ausgeliefert werden. Demnach könne ein Kaufvertrag für ein Binnenschiff auch ohne Einhaltung normativer Anforderungen geschlossen werden. Die letzte Hintertür, die der Weißen Flotte bleibt, besteht darin, die Entscheidung des Bezirksgerichts anzufechten und beim Oberlandesgericht Berufung einzulegen. Darauf hatte der Anwalt des Unternehmens bereits Ende März bei einer Anhörung hingewiesen. Setzt sich die Niederlagenserie der Weißen Flotte jedoch vor dem Oberlandesgericht fort, dann muss auch die Flotte die Kosten tragen – und zusätzlich alle bis dahin entstandenen Kosten des Kölner Bieters (Az 8 O 321/20) . Das Schiff, Baujahr 1970, wurde erst vor wenigen Jahren für rund 100.000 Euro repariert. Die „MS Stadt Düsseldorf“ bietet Platz für 250 Personen, das Unterdeck bietet eine große Tanzfläche und eine Bar. Die Reederei der Familie Küffner wollte nach dem Corona-bedingten Absatzrückgang die Flotte ihrer vier Schiffe verkleinern. Bei der Versteigerung rechnete die Familie mit einem Verkaufserlös von rund 400.000 Euro.